Druckschrift 
Th. 1 (1811)
Entstehung
Seite
158
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I. Abschn. Verwaltende Polizey.158nebst Ihrem Vorschlage, über die dem Arzte aus den Geldernder unvorgesehenen Departemental=Ausgaben zu ertheilendeEntschädigung.Aeußert sich die Krankheit unter einem schlimmen Cha-rakter, und sind ihre Symtome beunruhigend, so bleibt derArzt in der Gemeinde, und ertheilt Ihnen Nachricht überden Zustand der Dinge, und über die Maßregeln, die ergetroffen hat, um diesen Zustand zu verbessern. Er ver-langt, wenn es nöthig ist, eine friſche Sendung von Arzneyen, und versäumt nichts, was ihm geeignet scheint, dasUebel in seinem Fortschreiten zu hemmen, und seine Ausbrei-tung in den benachbarten Gemeinden zu verhindern.Wenn die Krankheit gehoben, und er in die Unter⸗Prä-fectur zurückgekommen ist, so erstattet er seinen Bericht:Sie überschicken mir denselben, und schlagen mir zugleich dieEntschädigung vor, welche Sie für billig finden, ihm ausden Geldern der unvorgesehenen Departements=Ausgaben aus-zuwerfen.Die vorige Regierung hatte den Aerzten EpidemischerKrankheiten einen bestimmten Gehalt angewiesen, und derselbewurde ihnen sowohl in den Jahren ausbezahlt, wo sie seltengebraucht wurden, als in jenen, wo sie häufige Dienste zuleisten hatten. Dieses Verfahren mußte nothwendig schäd-liche Folgen nach sich ziehen, weil der Arzt, der in allenFällen die Gewißheit hatte, seinen Gehalt zu empfangen,weniger thätig in seinem Amte seyn mochte, und zuwei-len eine mit Ausgaben verbundene Reise an Ort undStelle vermied. Es ist besser, daß man den Eifer erregt,indem man nur die Arbeit belohnt; und ich bin demnach derMeinung, daß die Aerzte Epidemischer Krankheiten nur dannbezahlt werden sollen, wenn sie wirklich gebraucht wordensind, und daß ihre Gebühren nach Verhältniß der Entfernungder Orte, welche sie bereiset, der von ihnen getragenen Kostenund angewandten Mühe bestimmt werden sollen. Wenn sieauf eine hinreichende Entschädigung zählen können, werden