1 Abschn. Verwaltende Polizey.156Die vorige Regierung hatte, zum Theil, diesem Uebeldadurch abgeholfen, daß sie auf ihre Kosten in jeder ProvinzVorräthe von Heilmitteln angelegt hatte, die mit Sorgfaltzubereitet waren, und unentgeldlich in den Land=Gemeinden,wo sich Epidemien verbreiteten, ausgetheilt wurden. Alleindieser Gebrauch ist, verschiedener Ursachen wegen, unter-blieben..Da es die Absicht Sr. Majestät ist, daß die Uebersen-dung der Arzney=Vorräthe erneuert werde, so habe ich Ihnensolche zugehen lassen. Da aber die neue Sendung nur nachMaßgabe des Verbrauchs geschehen darf, so werde ich damitabwarten, bis Sie mir die Anzeige gemacht haben, wievielMedikamente in Ihrem Bezirke verbraucht worden, und obeinige, derselben nicht in hinreichender Menge zur Bestreitungder Bedürfnisse vorhanden gewesen sind.Die Austheilung von gut beſchaffenen Arzneyen muß,m. H., die glücklichsten Folgen hervorbringen; sie bezielt dieAbkürzung der auf dem Lande so mörderischen EpidemischenKrankheiten, und die Erhaltung einer größern Anzahl Armefür den Ackerbau. Um aber die Nützlichkeit dieser WohlthatSr. Majestät auf den möglichsten Grad zu erhöhen, ist esnothwendig, noch andere Maßregeln hinzuzufügen, auf welcheich Sie besonders aufmerksam machen muß.Einige von diesen Maßregeln sind Ihnen zwar bereitsin frühern Instructionen empfohlen worden; allein der Geistdieser Instructionen scheint nicht wohl gefaßt worden zu seyn.auch hat die Form der Verwaltung seitdem Aenderungenerlitten, die in diesem Betreff Modificationen nothwendigmachen. Ich will Ihnen demnach im Allgemeinen den Gangvorzeichnen, den Sie hinführo bey Epidemischen Zufällen zubefolgen haben,Ihre erste Sorge, m. H., muß diese seyn, daß Siebeym Empfange des Gegenwärtigen, einen Arzt für denBezirk Ihrer Unter=Präfectur bestellen, welcher in demselbensich der Heilung der ansteckenden Krankheiten widmet, und
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