Druckschrift 
Th. 1 (1811)
Entstehung
Seite
127
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III. Cap. §. XV. Maßregeln gegen den Kindermord. 127Um dem Abtreiben der Leibesfrucht vorzubeugen, befiehltder 32. Art. des Gesetzes vom 21. Germ. 11. J., ohneUnterschrift eines Arztes nichts zu verkaufen, was zu einerso schändlichen Handlung gebraucht werden kann. Die Erfah-rung hat gelehrt, daß Winkelärzte und Quacksalber gegengroße Geld=Summen das Geheimniß der Abtreibungs=Mittelan schwangere Personen verkaufen, die Aufmerksamkeit derPolizey=Beamten muß also vorzüglich auf Menschen dieserArt gerichtet seyn. Einige Aerzte behaupten, daß das Ader-lassen zu gewissen Zeiten tödtlich für die Frucht sey; mankönnte daher denjenigen, welche andern Ader zu lassen pfle-gen, auftragen, den Frauenspersonen nicht ohne Unterschiedauf ihr bloßes Verlangen zur Ader zu lassen; die Anordnungeines bekannten Arztes oder Wundarztes sollte billig in manchenFällen gefordert werden.Wenn Kinder von ihren eigenen Müttern gemordet werden,so liegt die Ursache des Verbrechens sehr oft in dem Gefühleder Schande unglücklicher Mädchen, zuweilen auch, abernicht so häufig, in der Hülflosigkeit. Die alten GesetzeFrankreichs, und besonders das Edict von 1559, welchesunter Todesstrafe den gefallenen Mädchen die Verbindlichkeitauferlegte, ihre Schwangerschaft dem Richter zu erklären,waren wenig geeignet, dieses Verbrechen zu verhüten, denndieses unmoralische und barbarische Gesetz setzte die verführtenMütter in die traurige Nothwendigkeit, zwischen dem Todeihres Kindes und ihrer eigenen Schande zu wählen; die Erfah-rung hat gelehrt, daß die Eigenliebe nur zu oft die Stimmeder Natur überwindet; die nicht verheiratheten Weibspersonensind jetzt nicht mehr verbunden, vor irgend einer Obrigkeitzu erklären, daß sie schwanger sind. Dem Kindermorde wirdviel besser durch gut eingerichtete Gebähr=Häuser vorgebeugt,in welche dergleichen unglückliche Personen ohne Formalitätenaufgenommen werden; besonders wenn die Verwalter dieserHäuser und die in denselben angestellten Geburtshelfer undHebammen Beweise ihrer Verschwiegenheit und eines men-