Druckschrift 
Th. 1 (1811)
Entstehung
Seite
107
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III. Cap. §. XI. Angriffe auf das Leben der Bürger. 107kaiserl. Decret ist als Anhang dem Criminal=Gesetzbuche,welches bey der Keiliſchen Buchhandlung in Coͤln erſchienenist, Seite 513 u. f. seinem ganzen Inhalte nach abgedruckt.)§. 11. Bezeichnung der Angriffe auf das Lebender Bürger.Man kann füglich die directen sowohl als indirectenAngriffe, welche auf das Leben, die Existenz der Bürgergeschehen, auf folgende Hauptpuncte zurückführen: Mordthaten jeder Art, Krankheiten, Armuth, Mangelan den unentbehrlichsten Lebensbedürfnissen,unvorsichtige Handlungen, Wagestücke.§. 12. Verschiedene Arten der Mordthaten.Die Mordthaten begreifen folgende Unter=Abtheilungen insich: Meuchelmorde, einfache Todschläge, Duelle,Kindermorde, Vergiftungen, Selbstmorde. Diepeinlichen Gesetze setzen die Strafen fest, welche von denGerichtshöfen gegen diejenigen ausgesprochen werden müssen,die sich des Meuchelmordes, Todschlages, des Kindermordesoder einer Vergiftung schuldig gemacht haben, (Art. 295u. f. des St.=G.) der verwaltenden Polizey kommt es zu,diese Verbrechen, so wie den Selbstmord, gegen welchen wirkein Straf=Gesetz haben, nach allen ihren Kräften zu ver-hindern.§. 13. Maßregeln gegen den Meuchelmord undTodschlag.Eine gut organisirte Polizey, die schlaue und unermüdeteThätigkeit derselben kann Meuchelmorde und Todschläge sel-tener machen. Wenn der Gebrauch der Mittel oder Instru-mente, wodurch diese Verbrechen begangen werden, nichtjedermann ohne Unterschied überlassen wird, wenn die Urheberauch der verborgensten Missethat entdeckt werden, so ist schonvieles gethan, um Morde und Mord=Versuche hintanzuhalten;daher findet man bey allen Nationen Verordnungen in Anse-