Druckschrift 
Th. 1 (1811)
Entstehung
Seite
101
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I. Cap. §. VIII. Aufmerksamkeit auf Verführer jeder Art, 2c. 101§. 8. Aufmerksamkeit auf Verführer jeder Art,Kuppler, Schanddirnen 2c.Viele Menschen würden nicht so leicht den Gesetzen derallgemeinen Ordnung zuwider handeln, wenn sie nicht hiezuverführt würden, oder sie würden doch wenigstens nicht sovertraut mit dem Laster werden, wenn nicht zu häufige Ge-legenheit sich zu demselben darbothe, und die Leichtigkeit Ver-brechen zu begehen sie gleichsam zu denselben einlüde. Esist Pflicht der Polizey=Beamten, diese Gelegenheit, so vielin ihren Kräften steht, zu vermindern; sie müssen auf dieVerführer jeder Art beständig ihre Aufmersamkeit richten, undwenn sie solche entdecken, dieselben der strafenden Gerechtig-keit überliefern; dahin gehören diejenigen, welche zu Mord-thaten, Räubereyen und Diebstählen anwerben und anreitzen,die Kuppler und Kupplerinnen, die Hurenwirthe, (Art. 334u. 335 des St.⸗G.) die Schanddirnen (filles publiques). Diealten Ordonnanzen verbothen, unter Confiscations=Strafe,Weibspersonen von schlechten Sitten Häuser oder Zimmer zuvermiethen; späterhin begnügte man sich, den Haus=Eigen-thümern und Zimmer=Vermiethern, welche diesem Verbothezuwider handelten, starke Geldstrafen aufzulegen, und heutzu Tage wird dieser Theil der Polizey bey uns leider nur zusehr vernachläßiget. Dergleichen Personen sind in einem im-merwährenden Zustande des Vergehens; wenn man sie dessenungeachtet duldet, so geschieht dieß aus Klugheit, weil esbeynahe unmöglich ist, ein der thierischen Natur des Menschenanklebendes Uebel ganz auszurotten, und eine vernünftigePolizey ſich nicht der Gefahr ausſetzen ſoll, durch eine uͤber-triebene Strenge Veranlassung zu größern Verbrechen zu geben,sondern sich begnügen muß, öffentliche Unanständigkeiten undAergernisse zu strafen; dergleichen Personen sind manchmahlim Stande, den Polizey=Beamten wichtige Dienste bey Nach-forschungen zu leisten, und dem wohllüstigen Verbrecher seinegrößten Geheimnisse zu entlocken. Umstände können aber dieseDuldung gefährlich machen, dann muß sie auf der Stelleaufhören, oder beschränkt werden. Polizey=Beamte, welche