Druckschrift 
Th. 1 (1811)
Entstehung
Seite
83
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I. Cap. §. IV. Aufsicht über Buchdruckereyen, Bücher, 2c. 85brevetisirt; in Paris müssen sie vier und in den Departe-menten zwey Pressen beschäftigen. Wird die Stelle eines Buch-druckers erledigt, dann muß derjenige, welcher Ansprüche aufdieselbe macht, seine Fähigkeit, die Pflichten derselben zuerfüllen, sein untadelhaftes Leben, seine guten Sitten undseine Anhänglichkeit an das Vaterland und den Monarchenerproben. Das Brevet wird ihm, mit der Genehmigung desMinisters des Innern, von dem General⸗Director ertheiltund bey dem Civil=Gerichte seines Wohnortes eingetragen.(Tit. II. des kaiserl. Decrets vom 5. Februar 1810.)Buchdruckerey. Es ist im Allgemeinen verbothen, zudrucken oder drucken zu lassen, was die Pflichten der Unter-thanen gegen ihren Souverain oder das Interesse des Staatsverletzen könnte. Ein Buchdrucker oder Schriftsteller, derdagegen handelt, wird vor die Gerichtshöfe gestellt und denGesetzen gemäß bestraft. Auch kann der Minister des Innern,auf den Bericht des General=Directors, jedem Buchdruckerder die ergangenen Verfügungen nicht pünctlich befolgt, seinBrevet wieder abnehmen. Wird dem Buchdrucker ein Manu-script zum Drucke angetragen, dann ist es seine Pflicht,dasselbe mit Aufmerksamkeit zu lesen, um sich zu überzeugen,daß es nichts enthält, dessen Bekanntmachung ihm nach-theilig werden könnte; und er hat demnach auf diese Art dieerste Censur. Glaubt er das Manuscript annehmen zu kön-nen, dann muß er, nach der Folge des Datums, den Titeldesselben, wie auch den Nahmen des Verfassers, wenn erbekannt ist, in ein von dem Präfecten des Departementsnumerirtes und paraphirtes Register, das jeder Buchdruckerzu führen gehalten ist, eintragen, und von dieser Inscriptiondem General=Director sowohl als dem Präfecten des Depar-tements sogleich Abschrift mit der Erklärung zuschicken, daßer es zu drucken gesonnen sey. Der Präfect hat von der beyihm gemachten Declaration den Polizey=Minister zu unter-richten. Ist das zum Druck bestimmte Werk nicht infranzösischer Sprache geschrieben, dann muß die wörtliche