Druckschrift 
Th. 1 (1811)
Entstehung
Seite
70
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( 70 )Maire auf ihre Beobachtung immer strenge wachten, so würdenie die Nothwendigkeit sie auf's neue bekannt zu macheneintreten.Die Maire haben noch Pflichten anderer Art zu erfüllen;sie müssen dem Unter=Präfecten und selbst dem Präfectenjene Verbesserungs=Vorschläge machen, deren Wichtigkeit durchBeobachtung und Erfahrung ihnen erwiesen scheint; die Prä-fecten werden immer mit Danke alle nützlichen Vorschlägeaufnehmen und von solchen zum Besten der GemeindenGebrauch zu machen suchen.Um bestimmen zu können, welche Functionen eigentlichden Mairen angewiesen sind, muß man eine große Mengealter und neuer Gesetze und Verordnungen zu Rathe ziehenund ausmitteln, in wie ferne durch neue Verfügungen ältereganz oder zum Theile aufgehoben worden sind.Um die Ausübung der Amts=Verrichtungen der Maireund Adjuncten so wie der übrigen Beamten, für welchedieses Handbuch bestimmt ist, zu erleichtern, und überhauptum ein für jeden Bürger nützliches Buch zu liefern, werdenwir folgende Gegenstände ausführlich behandeln.I. Verwaltende Polizey.II. Gerichtliche Polizey.III. Polizey Gericht.IV. Civil- und politischer Stand.V. Kriegs=Wesen.VI. Steuer=Wesen.VII. Straßen=Wesen.VIII. Flüsse und Bäche.IX. Verwaltung der Güter und Einkünfte der Gemeinden.X. Religions=Wesen.XI. Municipal=Rath.XII. Verfügungen über verschiedene Gegenstände.