Druckschrift 
Th. 1 (1811)
Entstehung
Seite
61
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(61.)Beamten unmittelbar untergeordnet ist, und der durch ihn dieBefehle der obern Behörden erhält. *)Die Municipal=Autorität ist auf ihren Bezirkbeschränkt.Die Municipal=Gewalt kann außerhalb ihres Verwal-tungs⸗Bezirkes keine Befehle ertheilen, keine Commiſſareſchicken, noch irgend eine Municipal⸗Function ausuͤben. Esist allen Municipal=Gewalten, allen Militair=Corps und allenBürgern untersagt, irgend einer Requisition, die von den*) Auszug aus dem vom Polizey=Minister an die Präfecten den7. Ventos 9. J. erlassenen Umschreiben.Seit der Einführung der neuen Polizey⸗Commiſſare wurdenZweifel erhoben, die aufgelöst, und Forderungen gemacht, die indie gesetzlichen Schranken zurückgewiesen werden müssen.Die Polizey=Commissare als nothwendige Agenten der Munici-palitäten in Polizey⸗Gegenſtänden ſind ihnen in ihren gewöhnlichenund täglichen Amts=Verrichtungen jederzeit untergeordnet; sie sindvon den Verwaltungs⸗Behörden nur in den gerichtlichen Func-tionen unabhängig, welche ihnen durch das Criminal=Gesetzbuchanvertraut wurden. Es wäre ein großer Irrthum, wenn mansie den General=Polizey=Commissaren gleich stellen wollte. Diesebesondere Behörde war in sehr volkreichen Städten nothwendigdamit Gegenstände, welche sich durchaus nicht trennen lassen, voneiner einzigen obrigkeitlichen Person verwaltet würden. Sie dürfendaher in Ansehung aller Polizey=Gegenstände bloß mit den Mairencorrespondiren; die Polizey=Commissare können Sie gleichwohl überalles, was die Erhaltung der guten Ordnung und der öffentlichenSicherheit in den ihnen angewieſenen Bezirken betrifft, unterrich-ten; es ist sogar Pflicht derselben, Ihnen Nachricht hievon zuertheilen; aber auch selbst in diesem Falle müssen die Befehle, dieSie zu Folge der von den Polizey⸗Commiſſaren erhaltenen Berichteertheilen, den Mairen unmittelbar zugesendet werden, welche solchejenen Beamten zukommen lassen, in so ferne dieß die Umstände fordern.Es können zwar außerordentliche Umstände eintreten, welche for-dern, daß von der allgemeinen Regel eine Ausnahme gemacht werde,und Sie mit den Polizey=Commissaren unmittelbar correspondiren;die Würdigung dieser Umstände wird Ihrer Einsicht und IhrerErfahrung überlassen.