Druckschrift 
Th. 1 (1811)
Entstehung
Seite
56
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( 56)constatirenden Verbrechens sind, wenn sie sich im Falle befin-den einen auf frischer That ertappten Verbrecher ergreifenzu können, wenn der Bewohner eines Hauses sie requirirt,ein Verbrechen zu beurkunden, bedürfen sie keines Auftragsvon Seiten des Maires um nach Vorschrift des Gesetzes zuverfahren; der 50. Art. der Criminal⸗Prozeßordnung legtihnen so wie den Mairen und Polizey=Commissarien dieseVerbindlichkeit auf. Handelt es sich die Zahlungsunfähig-keit oder Abwesenheit einer Person zu beurkunden, die demöffentlichen Schatze schuldig ist, so ertheilen sie mit demMaire und unter ihrer persönlichen Verantwortung die durchden Regierungs=Beschluß vom 6. Messidor 10. J. vorge-schriebenen Zeugnisse.Der Adjunct ist von Gesetzes wegen einer der sieben Ver-theiler der Grund=, Personal= und Mobiliar=Steuer.Endlich haben die Adjuncten durch den 167. Art. derCriminal=Prozeßordnung eine eigene Attribution erhalten; sieversehen die Functionen des öffentl. Ministeriums bey demPolizey=Gerichte, welches der Maire in den ihm zugetheiltenPolizey=Sachen hält. (Man sehe unten die besondere Abhand-lung über diesen Gegenstand.). In der Ausübung diesesAmtes sind sie weder Stellvertreter des Maires noch Beam-ten der Verwaltungs=Hierarchie; sie machen augenblicklicheinen Theil der gerichtlichen Behörden aus.Die Adjuncten sind für alles persönlich verantwortlich,was sie für den Maire oder in seinem Nahmen thun; dennsie sind keine Angestellten dieses Verwalters sondern öffent-liche Beamte, die von dem Gesetze eine fortdauernde undvon dem Willen des Maires unabhängige Gewalt erhaltenhaben.Eidesleistung der Maire.Die Maire leisten den Eid in die Hände ihres Vorgän-gers. Ist kein solcher vorhanden, oder ist er abgesetzt, sowird der Maire einer benachbarten Gemeinde durch den Prä-