Druckschrift 
Th. 1 (1811)
Entstehung
Seite
53
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( 53.)er nicht in dem Berichte, der seine Meinung und seine Wünscheenthält, den Minister des Innern auf jede in der Depar-tements=Verwaltung vorkommende Unordnung aufmerksam zumachen wissen?Bezeichnung der Functionen der Maire und Adjunc-ten im Allgemeinen.Der Beamte, der mit der Verwaltung der Gemeindebeauftragt ist, wird Maire genannt.Ernennung der Maire.In den Gemeinden, deren Bevölkerung mehr als 5000Seelen beträgt, wird der Maire vom Kaiser ernannt. (Art.18 des Gesetzes vom 28. Pluvios 8. J. Seite 32.) Ererwählt sie aus den alten oder neuen Mitgliedern des Muni-cipal=Rathes. (Art. 13 des Senatus=Consultum vom 16.Thermidor 10. J. und Gutachten des Staats⸗Raths vom14. Nivos 11. J.) In den übrigen Gemeinden werden dieMaire vom Präfecten ernannt. (Art. 20 des angeführtenGesetzes Seite 32.)Die Maire werden nur auf fünf Jahre ernannt; nachAblauf dieser Zeit hören ihre Amts=Verrichtungen von Gesetzeswegen auf; sie können aber wieder erwählt werden. (Art.13 des Senatus=Consultum vom 16. Thermidor 10. J.)Die von den Präfecten ernannten Maire können auchvon denselben suspendirt werden. (Art. 20 des angeführtenGesetzes Seite 21.) Dieses Recht steht ihnen auch in Anse-hung der vom Kaiser ernannten Maire zu, wenn durch ihrBetragen die öffentliche Ruhe oder Sicherheit Gefahrt läuft;in diesem Falle müssen gleichwohl die Präfecten ohne Auf-schub Bericht über diese von ihren ergriffene Maßregel unddie Ursachen, welche sie hiezu bewogen haben, dem Ministerdes Innern erstatten.Die Maire können nur von der Regierung abgesetztwerden. (Constitutions=Acte vom J. 8.)