( 52 )von Bezirken oder Cantonen in den Departements=Verwal-tungen bewiesen, sie hat gezeigt, daß die höhern Autoritätennicht im Stande waren, diese Menge gehörig zu beobachtenund in Ordnung zu halten, daß von der großen Zahl derkleinern Satelliten, die sich in der Sphäre der Departements-Verwaltung zu bewegen hatten, immer ein Viertel unbe-weglich blieb, daß diese von der höhern Aufsicht zu weitentfernten Beamten sehr oft in kleine Despoten ausarteten,und daß, weil sie nichts von Geschäften, besonders in Streit-Sachen, verstanden, der Zurücksendungen und der Instruc-tionen niemahls ein Ende werden konnte. Wie war esanders möglich, da man die Verwalter vom Pfluge hinweg,oder aus der Werkstätte nehmen mußte! Und wie konntenmit ſolchen Arbeitern die Geſchäfte einen geordneten Ganggehen! Daher kam es dann, daß unter hundert Cantons-Verwaltungen neun und neunzig zu rechnen sind, wo EinMann, es sey nun der Präsident, oder der Commissar, oderder Secretar alles that; die Agenten dagegen, welche,wenn sie im Hauptorte versammelt waren, ein berathschla-gendes Corps ausmachten, und einander mit der größtenNachsicht behandelten, weil bald der eine bald der anderesich dieser Nachsicht bedürftig fühlte, kehrten nun in ihreGemeinden zurück, ohne durch etwas anders als ihre persön-liche Moralität gebunden zu seyn. Eine solche Verwaltungs-art konnte wahrlich auf das Verdienst, populair zu seyn,keinen Anspruch machen, und außer einem bessern Gangeder Geschäfte wird auch die Einführung einer wahren Ver-antwortlichkeit die Folge des neuen Systemes seyn.c) Man hat behauptet, daß der Wirkungskreis der allge-meinen Departements=Räthe zu sehr beschränkt sey, weil siebloß die Bestimmung haben, die Rechnung abzuhören, welcheder Präfect von den für die Departements=Ausgaben bestimm-ten Centimen abzulegen hat. Allein, wenn ein solcher Rathzugleich befugt ist, seine Meinung über den Zustand und dieBedürfnisse des Departements zu erkennen zu geben, wird
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