( 50 )befürchtete, daß einige dieser Functionen möchten vergessenwerden; denn sie sind in hundert verschiedenen Gesetzen zer-streut, und haben auf sechs Ministerien Beziehung; 2) weilman neue Benennungen hätte schaffen müssen, welche viel-leicht mit Schwierigkeiten verbunden waren; 3) weil manein Gesetz von außerordentlicher Länge hätte erlassen müssen,und 4) weil die Verwalter eine Verordnung, welche Instruc-tionen enthält, besser verstehen werden, wenn sie sich bereitsmitten im Gange ihrer Geschäfte und unter ihren unterge-ordneten Gehülsen befinden.Auszug aus der von dem Hn. Delpierre, Mitglieddes Tribunats in der Sitzung des gesetzgebendenCorps am 28. Pluvios 8. J. gehaltenen Rede.a) Wenn die Constitution das französische Gebieth inDepartemente und Gemeinden=Bezirke eintheilte, konnte siewohl damit nicht die Absicht haben, daß die einzelnen Gemeindenunmittelbar unter den Verwaltungen der Gemeinden=Bezirkestehen sollten? Dieß wäre vielleicht nur dann möglich, wenndiese verschiedenen Gemeinden sich gleich wären, wenn sieeinerley Interessen und Bedürfnisse hätten. Aber, wenn jedeGemeinde ihre eigenen Gebäude, Brücken, Bäche, Waide-Plätze, ihre eigenen Schulden, Ausgaben, Einnahmen, Wohl-thätigkeits-Anstalten, ihre eigenen Producte, Mutter=Rollen,zusätzliche Centime, Kriegs=Lasten rc. hat, so muß auch anedem Puncte ein besonderer Vollziehungs- und Polizey-Beamter stehen; denn, wie könnte z. B. die im Hauptortebefindliche Verwaltung die Polizey in ihren kleinen Detailenbis in eine weite Entfernung handhaben? Wie könnte siedie Register des Civil=Standes führen? Oder soll man Neu-geborne und Verstorbene in den Hauptort tragen? Sollman Zänke, Schlägereyen und Insurrectionen dahin berufen,um die Ruhe wiederherzustellen? Oder, wer soll, wenn derBeamte entfernt ist, der National=Garde die nöthigen Befehle
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