( 47 )Ohne hier die Functionen der Agenten und Adjuncten,deren einige, nahmentlich die Vertheilung der directen Abga-ben mit fünf Notablen, in wahrem Sinne Verwaltungs-Geschäfte waren, ausführlich zu wiederhohlen, fragen wirnur, ob der Gesetzes=Vorschlag hier etwas anders enthalteals eine Verfügung, welche für die Maire und Adjunctenbestätigt, was schon für die Agenten und Adjuncten vorhan-den ist? Hier ist also keine andere Veränderung vorge-gangen, als daß der Nahme Agent in den Nahmen Maireverwandelt wurde.Die zweyte Hälfte des Art. lautet so: „In Sachender Polizey und des Civil-Standes haben die Maire undAdjuncten diejenigen Functionen, welche bis jetzt von denMunicipal-Verwaltungen der Cantone, und von denAgenten ausgeübt wurden.Ohne Zweifel hat man hier eine große Erweiterung derGewalt zu sehen geglaubt; aber es ist hier keine Rede voneiner Ertheilung einer Gewalt von neuer Art und Beschaf-fenheit, sondern nur von einer. Hinzufügung einer Gewaltvon der nehmlichen Art und auf der nehmlichen Stufe. Einekurze Erörterung wird diese Behauptung in ein helleres Lichtstellen.1) Was sind in Ansehung des Civil=Standes die Ver-richtungen der bisherigen Cantons=Verwaltungen auf dereinen, und der Agenten auf der andern Seite? Die Füh-rung der Todten=, Geburts= und Ehescheidungs=Register warbisher das Geschäft der Municipal=Agenten, und nur dieAbschließung der Heurathen blieb den Cantons=Verwaltungenvorbehalten. Diese letztere Verrichtung allein wird nun durchden Gesetzes=Vorschlag den Mairen und Adjuncten ertheilt.So wichtig nun auch diese Verrichtung seyn mag, so wenigist sie mit Schwierigkeiten verbunden, und ihre Uebertragungan die Maire und Adjuncten kann um so weniger als einebedeutende Neuerung betrachtet werden, da die Abschließungder Heurathen vom 3. Jahre an bis zum 1. Vendemiaire 7.
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