( 39.)tungs=Sachen als unvereinbar von einander absonderte, undzwischen dem neuen, welches beyde Functionen, gleich alsob sie von einerley Art wären, in einerley Hände gab, dierechte Mittelstraße gefunden zu haben.Die Errichtung der allgemeinen Departements-Räthe und der Gemeinden=Bezirks=Räthe hatwesentlich zum Zwecke, die Unparteylichkeit der Vertheilungder Abgaben unter den Bezirken, Städten, Flecken und Dör-fern sicher zu stellen, und diesen Operationen, von welchendie Billigkeit in der Vertheilung unter die Privat=Personenabhängt, das allgemeine Zutrauen zu erwerben.Neben dieser Haupt=Verrichtung sollen sie, nach dem Vor-schlage der Regierung, noch die Bestimmung haben, dieRechnungen von den Einkünften abzuhören, welche für diebesondern Departements= oder Bezirks=Ausgaben erhobenwerden; denn die Regierung ist überzeugt, daß außer derMäßigkeit der Abgaben nichts den Bürgern so sehr Befrie-digung gewährt, als die Gewißheit, daß die durch die Abga-ben eingehenden Gelder gut angewendet werden.190Die Regierung hat für nöthig gehalten, den Departe-ments- und Bezirks-Räthen die Macht zu ertheilen, über denZustand und die Bedürfnisse der Einwohner ihre Meinungzu äußern. Es ist einer Regierung, welche Gerechtigkeit undFreyheit liebt, daran gelegen, zu erfahren, was allgemeinerWunsch sey, und besonders die Kenntniß dieser Wünsche ausihrer wahren Quelle zu schöpfen; denn die Unwissenheit istin dieser Hinsicht ein geringeres Uebel als Fehlgriffe. Woanders aber kann diese Quelle seyn, als in den Versammlungen von Eigenthümern, welche im ganzen Umkreise desGebiethes unter den Notablen, deren Listen das Resultat derallgemeinen Berathschlagung und Abstimmung aller Bürgersind, gewählt werden. Es ist keinem Zweifel unterworfen,daß in diesen Versammlungen, aber nicht in jenen Petitionen,von welchen man weder die Verfasser, noch die Anstifter,
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