( 36 )Die Einwirkung betreiben macht die Haupt=Verrich-tung des Departements=Verwalters aus. Er hat, so wiedie Minister, weniger durch sich selbst zu thun, als dafürzu sorgen, daß die Unter=Verwalter genöthigt werden, dasihrige zu thun; und diese ihrer Seits haben wieder wenigerfür sich selbst zu handeln, als darauf zu sehen, daß dieMunicipalitäten handeln, welche gleichfalls beynahe eben soso viel zu verordnen als zu handeln haben.Die Betreibung der Einwirkung ist demnach einwichtiger Theil der Verwaltungs=Pflichten und der Verwal-tungs=Kunst auf allen Stufen der Administration.Hier folgt eine kurze Erörterung der sehr verschiedenenVerrichtungen, welche in dem einzigen Worte Functionenbegriffen sind, und welche man bisher unglücklicher Weisenur durch zwey andere sehr unbestimmte Worte, nehmlichVerordnen und Aufsicht führen, von einander unter-schieden hat.Die erste dieser Verrichtungen besteht darin, daß denuntern Magistrats=Personen der Sinn der Gesetze, der Ver-ordnungen oder Befehle, welche zu vollziehen sind, ausgelegtwerde. Diese Verrichtung heißt Unterricht (instruction).Die zweyte besteht in der Ertheilung derjenigen speciellenBefehle, welche zur Vollziehung der Gesetze wegen besondererZeit= und Local=Umstände erforderlich seyn mögen. DieseVerrichtung kann Leitung (direction) genannt werden.Die dritte besteht in der Betreibung, Beschleunigung jenerVollziehung, und heißt Antreibung (impulsion).Die vierte ist, sich versichern, daß jene Vollziehung ge-schehen sey. Dieß heißt Inspection.Die fünfte ist, sich von dieser Vollziehung Rechenschaftgeben zu lassen, und die Gegenvorstellungen der dabey inte-ressirten Personen, oder die Bemerkungen der Unter=Beamtenanzunehmen. Diese Verrichtung heißt Aufsicht (surveillance).Die sechste ist, Vorschläge, welche das allgemeine Inte-resse betreffen, und über welche der Verwalter zu entscheiden
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