Druckschrift 
Th. 1 (1811)
Entstehung
Seite
30
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( 30)Er ernennt eines seiner Mitglieder zum Präsidenten, einanderes zum Secretair.Er macht die Vertheilung der direrten Abgaben unter dieStädte, Flecken und Dörfer des Bezirkes..Er giebt ein mit Gründen belegtes Gutachten über dasAnsuchen der Städte, Flecken und Dörfer um Nachlaß derAbgaben.Er höret die jährliche Rechnung ab, welche der Unter-Präfect über die Verwendung der zu den Ausgaben desBezirks bestimmten Zusatz=Centimen ablegt.Er äußert eine Meinung über den Zustand und die Bedürf-nisse des Bezirks, und schickt dieselbe dem Präfecten zu.11. Die Gemeinden⸗Bezirke, in denen der Hauptort desDepartements gelegen ist, haben keinen Unter=Präfecten.§. 3. Municipalitäten.12. Die Städte, Flecken und andere Ortschaften, indenen bis jetzt ein Municipal=Agent und Adjunct waren, undderen Bevölkerung sich nicht über 2500 Einwohner beläuft,haben einen Maire und Adjuncten; die Städte oder Fleckenvon 2500 bis 5000 Einwohner einen Maire und zwey Ad-juncten; die Städte von 5000 bis 10,000 Einwohner einenMaire, zwey Adjuncten und einen Polizey=Commissair; dieStädte, deren Bevölkerung über 10,000 Einwohner beträgt,haben außer dem Maire, den zwey Adjuncten und einemPolizey⸗Commiſſair, noch einen Adjuncten für jeden Ueber-schuß von 20,000 und einen Polizey=Commissair für jedenUeberschuß von 10,000 Einwohnern.13. Die Maire und Adjuncten üben die Verwaltungs-Functionen aus, welche bis jetzt von den Municipal=Agentenund Adjuncten verrichtet wurden; in Rücksicht der Polizeyund des Civil=Standes haben sie die Functionen, welche bisjetzt von den Municipal=Verwaltungen der Cantone, denMunicipal=Agenten und Adjuncten versehen wurden.*) Durch ein kaiserliches Decret vom Jahre 1810 haben sieeinen in der Person eines Staatsraths=Auditors erhalten.