Druckschrift 
Th. 1 (1811)
Entstehung
Seite
29
Einzelbild herunterladen
 

( 29 )6. Der allgemeine Departements=Rath versammelt sichjedes Jahr; die Regierung bestimmt die Zeit seiner Zusammen-kunft; seine Session darf nicht länger als fünfzehn Tagedauern.Er ernennet eines seiner Mitglieder zum Präsidenten, einanderes zum Secretair.Er macht die Vertheilung der directen Auflagen unter dieGemeinden=Bezirke des Departements.Er entscheidet über die von den Bezirks=Räthen, denStädten, Flecken und Dörfern geschehenen Gesuchen um Ver-minderung der Abgaben.Er bestimmt in den durch das Gesetz festgestellten Grenzendie Zahl der Zusatz=Centimen, deren Auflage für die Bestrei-tung der Departements=Ausgaben begehrt wird.Er höret die jährliche Rechnung ab, welche der Präfectüber die Verwendung derjenigen Zusatz=Centimen ablegt, diezur Bestreitung der Departements=Ausgaben bestimmt wordensind.Er giebt seine Meinung über den Zustand und die Bedürf-nisse des Departements zu erkennen, und schickt dieselbe anden Minister des Innern.7. Ein General=Präfectur=Secretair hat die Verwahrungder Papiere, und unterzeichnet die Ausfertigungen.§. 2. Gemeinden=Bezirks=Verwaltung.8. Jeder Gemeinden=Bezirk hat einen Unter=Präfectenund einen Bezirks=Rath von eilf Mitgliedern.9. Der Unter⸗Präfect übt die Functionen aus, welchebis jetzt von den Municipal⸗Verwaltungen und Cantons⸗Com-missarien verrichtet wurden, diejenigen ausgenommen, welcheweiter unten dem Bezirks=Rathe und den Municipalitätenübertragen sind.10. Der Bezirks-Rath versammelt sich jedes Jahr, dieRegierung bestimmt die Zeit seiner Zusammenkunft; seineSeſſion darf nicht laͤnger als fünfzehn Tage dauern.