(5)44. Die Regierung schlägt die Gesetze vor, und giebtdie nöthigen Verordnungen, um die Vollziehung derselben zusichern.45. Die Regierung hat die Leitung über die Einnahmenund die Ausgaben nach der Vorschrift des Gesetzes, welchesjedes Jahr den Betrag von beyden festsetzt; sie hat die Auf-sicht über die Prägung der Münzen, das Gesetz aber bestimmtdiejenigen Münzen, welche in Umlauf kommen sollen; esbestimmt auch den Gehalt, das Gewicht und Gepräge der-selben.46. Wenn die Regierung Nachricht hat, daß sich eineVerschwörung gegen den Staat anzettelt, so kann sie gegendie Personen, welche im Verdachte stehen, Urheber oder Mit-schuldige derselben zu seyn, Vorführungs- und Verhafts-Befehle erlassen. Wenn aber diese Personen in Zeit vonzehn Tagen nach ihrer Verhaftnehmung nicht in Freyheitgesetzt werden, oder die Untersuchung nicht nach den gewöhn-lichen Formen vor Gericht gegen dieselben vorgenommenwird, so hat sich der Minister, welcher den Befehl unter-zeichnet hat, des Verbrechens willkührlicher Verhaftnehmungschuldig gemacht.47. Die Regierung sorgt für die innere Sicherheit unddie äußere Vertheidigung des Staates; sie vertheilt die Land-und See=Macht, und bestimmt die Direction derselben.48. Die im Dienste stehende National=Garde ist denAnordnungen der öffentlichen Verwaltung, die sedentaire nurdem Gesetze unterworfen.44. Die Regierung unterhält die politischen Verhältnisseim Auslande, leitet die Unterhandlungen, geht Präliminair-Verträge ein, unterzeichnet, läßt unterzeichnen, und schließtalle Friedens-, Allianz-, Wassenstillstands-, Neutralitäts-und Handels=Verträge und andere Conventionen.51. Die geheimen Artikel eines Tractats können diebekannt gemachten Artikel desselben nicht aufheben.
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