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Th. 1 (1811)
Entstehung
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(3)braucht wird; wenn man mit gerichtlicher Interdiction, einemAnklags⸗ oder Contumaz⸗Aete belaſtet iſt.6. Um in einem Gemeinden. Bezirke das Bürger=Rechtauszuüben, muß man durch einen Aufenthalt von einemJahre das Domicil erlangt und es nicht durch die Abwesen-heit von einem Jahre verloren haben.Zweyter Titel.Vom Bewahrungs=Senate.15. Der Bewahrungs=Senat (Sénat conservateur) bestehtaus achtzig Gliedern *), welche wenigstens vierzig Jahre altseyn müssen, unabsetzbar sind, und ihre Stellen lebenslänglichbehalten.16. Die Ernennung zu einer. Senator=Stelle geschiehtdurch den Senat.21. Er bestätigt oder annullirt alle Acte, welche ihmvon der Regierung als constitutionswidrig denuncirt werden.22. Von bestimmten Einkünften der National=Domainenwerden die Ausgaben des Senats bestritten. Das jährlicheGehalt von jedem seiner Glieder wird von diesen Einkünftengenommen.23. Die Sitzungen des Senats sind nicht öffentlich.Dritter Titel.###Von der gesetzgebenden Gewalt.§1025. Es dürfen keine neuen Gesetze verkündet werdenwenn nicht der Entwurf davon von der Regierung vorgelegtund von dem geſetzgebenden Corps decretirt worden iſt.*) Jetzt aus hundert und vierzig Mitgliedern. Kaiserl. Decretvom 30. December 1810.**) Auf die Präsentirung der Candidaten, die der Kaiser ausden von den Departements=Wahl=Collegien verfertigten Listen ge-wählt hat.Der Kaiser hat das Recht, Bürger zu der Senators=Würde zuerheben. (§. 3 u 4 des 57. Art. des Senatus=Consultum von28. Floreal 12. J.)