151Bei der größten Achtung, die man vor den geschichtlichenund sprachlichen Kenntnissen und, wir möchten sagen, dem archi-valischen Genie des Herausgebers des Niederrheinischen Urkunden-buchs zu hegen hat, wird man angesichts der späten und bedenk-lichen Quellen für seinen Urkundenabdruck doch zu zweifeln berechtigtsein, ob derselbe das Original mit der wünschenswerten Genauigkeitwiedergebe, wie es denn auch an offenbaren Versehen in demselbennicht fehlt.Mehr Vertrauen verdient um ihrer Grundlage willen, einer„älteren Kopie“ im Stadtarchive zu Ratingen, der von Kesselim 1. Bande seiner „Geschichte von Ratingen“ (Urkundenbuch)unter Nr. 13, S. 14—17, gegebene Abdruck, doch werden wirberechtigt sein, einen noch höheren Wert einer andern Wiedergabeder Urkunde beizulegen, von der wir wissen, daß sie ein als höchstsachverständig und vertrauenswürdig, bekannter Mann nackder ihm unzweifelhaft vor Augen und unter Händen befindlichgewesenen Original=Urkunde bewerkstelligt hat.Es ist dies die Abschrift, welche der schon vorhin genannteJülich=Bergische Geheime Rat und Archivarius Johann Gott-fried von Redinghoven — Redinchoven schrieb er sich selbstseinen bekannten, ca. 70 Foliobände füllenden Kollektaneen zurJülich=Bergischen 2c. Geschichte einverleibt hat.Das sehr nahe liegende Bedauern darüber, daß diese fürdie Geschichte des Niederrheins hochwichtige Sammlung nicht anihrer naturgemäßen Aufbewahrungsstätte, welche nur das Staats-archiv in Düsseldorf sein könnte, zu finden ist, sondern in demfernen München in der Königlichen Hof= und Staats=Bibliothek,wohin sie durch die Redinghoven'schen Erben verkauft wordengesucht werden muß, wird durch die große Bereitwilligkeit wesent-lich gemildert, mit welcher die Königlich Bayerische Bibliothekverwaltung die Redinghoven'schen Kollektaneen der wissenschaftlichenForschung stets zugänglich hält. So haben auch dem Verfasserdieser Zeilen mehrere Bände der Sammlung, deren Durchsicht ihmfür die Ausarbeitung des Textes zu seinem im vorigen Jahreerschienenen Werke: „Niederrheinische Städtesiegel des 12. bis 16.Jahrhunderts“ wünschenswert war, vorgelegen und in einemderselben, dem XIII., und zwar in der Abteilung, welche denTitel führt: „Montensia, id est Documenta concernentia Stätte,Ambter, Dörffer, Freiheiten, Underherrlichkeiten, Adliche Sitzer 2c.
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