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Die Düsseldorfer Stadterhebungs-Urkunde
Entstehung
Seite
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150Von den verschiedenen Wiedergaben der Düsseldorfer Stadt-erhebungs=Urkunde übergehen wir diejenige von Aschenberg im1. Bande derNiederrheinischen Blätter, von der bereits Lacom-blet hervorgehoben hat, daß sie an Verstümmelung und Lese-fehlern leide.Der bekannteste und verbreitetste Abdruck der Urkunde findetsich in Lacomblets Urkundenbuch II. 846, wo seine mehrfachenAuslassungen aus der ebendaselbst unter 696 abgedruckten Stadt-erhebungs=Urkunde für Ratingen vom 11. Dezember 1276, derMuster=Urkunde für Düsseldorf, zu ergänzen sind.Wie Lacomblet in der 1. Note zu seinem Abdrucke angiebt,beruht derselbe auf einerden landständischen Akten im Düssel-dorfer Staats=Archiveentnommenen amtlichen Abschrift, es istjedoch nach der Ansicht des Amtsnachfolgers und einstigen Mit-arbeiters des Herausgebers, des Herrn Geh. Archivrats Dr.Harleß, wahrscheinlich, daß Lacomblet zu seinem Abdrucke mehrereVorlagen benutzt hat. Als solche hat Hr. Geheimrat Dr. Harleßuns folgende zu bezeichnen die Güte gehabt:1. einen einige Stellen der Urkunde wörtlich enthaltendenAuszug des ehemaligen Jülich=Bergischen Geheimrats und ArchivariusJohann Gottfried von Redinghoven (gest. nach 1702) in seinenim Düsseldorfer Staats=Archive aufbewahrten losen Kollektaneen-Resten2. eine unbeglaubigte und fehlerhafte Abschrift der Urkundein dem Protokoll der Bergischen Landstände aus der Ritterschaftvom Jahre 1804 und3. eine Abschrift von der Hand des Bergischen ritterschaftlichen Syndikus M. von Sieger, gleichfalls aus den ersten Jahrendes 19. Jahrhunderts und den Bergischen ständischen Aktenentnommen.Diese letztere Abschrift, welche dieselben Schreib= und Lese-fehler, wie die eben vorher genannte, enthielt, ist von Lacombletnach den Anhaltspunkten, die ihm teils der Auszug Redinghovensteils die Ratinger Stadterhebungs=Urkunde von 1276 gegeben,korrigiert worden. Nach dieser von ihm also hergestellten Kopiehat Lacomblet, nebenbei bemerkt, im Jahre 1851 eine neue Ab-schrift für die Stadt Düsseldorf angefertigt, das einzige Dokument,welches dieselbe, soviel wir wissen, über den bedeutsamen Vorgangvom 14. August 1288 aufzuweisen hat.