158der gemeiner burgerschafft zue Elverfeldte uns ietzo nach verlaufangeregter zwölff!) jahren, unter anderen ihren beschwerungen,umb vollenziehung deßselben unsers privilegii, wie nicht wenigerumb einen weiteren zuesatz, erclerung und handthab underthenigistumbstendtlich angesuecht, das (daß) wir auf wol eingenommenenbericht und guetem reiffen vorbedacht daßelb unser privilegiumaus sonderen gnaden und fürstlichen bewegnusen diser gestaltaufs neu bestettiget und erkleret haben, Inmasen wir hiemitbestettigen und erclören,Daß nemblich ein zeitlicher Burgermaister (der unß, sobaldter wie biß daher einhelligclich oder durch den mehreren schluß undstimmen erwelt ist, mit Aydt verstrickhet werden solle) sambt seinenbeygekhornen und geschwornen Rathspersohnen, in selbiger unserStatt und waß darzue gehörig, über alle liquidirte undbekhante schulden aus ihren Kaufmannschäfften und burgerlichernahrung, oder auch darüber aufgerichteten verträgen heerkhommendt,dahe guete richtige handtschrifft und obligationen oder solchevertrege vorhanden sein, oder die forderungen auß eines bewertenkaufmanns und frommen burgers Buech oder sonst alspaldt liquidirtund erwisen werden können, oder auch der schuldtener und beclagterder schuldt gestendtig sein, und mit gueten reden nichts erheblichsdargegen vorzuwenden haben würde, wie gleichfals über hauß-zünß, verdienten lohn, feldtschaden, weege, laackhen undpaele, sofern sich dise burgerschafft erstreckhet(die wir ihnen deßfahls ann der Elverfeldtischer seitenunten von der Wupper zwergs hinauf langs Runstorffs Awe, unddas Hackhers klüff über den Hundtsbuchel*) biß an die großeLinde, von dannen langs Göeßman Teschenmachers erbschafft inder Mirckhen bis an Thewisen Ulendhall behaußung in derGaten 5), und von dannen biß an den Mostertzbaum), also dielandwöhr hinauf biß an den Heckskens seiffen?), oben rechtwiederumb auf die Wupper — an jehner der Eißlendischer*)seiten aber von der Wupper mit einschließung der burgerlicherblecher*) und heubendenso von alters dahin gehörig gewesenund langs die Wupper liggen, von der obrister Maurn!!) hinauflangs das Distelbeckher feldt biß inn die Straße 12) zwischen demRottfeldt und Johans Brausen Bucheler 13) kamp, biß widerumb¹¹⁴)hinab in die Lenneper strase nach dem Bucheler erb benededem Holterguett 15) herauf die strase nach Cromberg), fort uber
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Zwei geographische Beschreibungen des Herzogtums Berg aus dem ersten Drittel des 18. Jahrhunderts
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