Druckschrift 
Zwei geographische Beschreibungen des Herzogtums Berg aus dem ersten Drittel des 18. Jahrhunderts
Entstehung
Einzelbild herunterladen
 

151allein zu auffbringungh, erweitterungh, erbawungh und befestigunghderselben Freyheit, dan auch zu befurderungh des gemeinen bestengerichtet erachten khönnen:Daß solchem nach und in betrachtungh deren, wie auch anderermehr ursachen, insonderheit aber auch der underthenigen getrewendienst, so mehrberuhrte von Elverfeldt unseren und unserer Chur-und Fürstlichen Principalen hochgeehrten Vorfahren, Hertzogen zuGulich, Cleve und Bergh 2c. hochseeligen andenckens offtmhalswilliglich geleistet, sie auch mehrhöchstgedachten unseren Principalen,uns oder dem kunfftigen erklerten rechtmeßigen Successori hinfuronoch ferner, ihrem vermögen nach, underthenigh zu leisten, sichwilligh anerbotten, Wir mit wolbedachtem muth und guetem rhatt,fur unß, unsere Principalen, deren allerseitz erben und nachkommenmehrbesagten von Elverfeldt die gnad gethan und ihnen nachfolgendeStattsgerechtigkheitt, privilegien, Freyheitten und concessionesgnediglichen bewilligt, gegeben und verliehen haben, bewilligen,geben und verliehen ihnen solche hiemitt und krafft dieß Brieffs,Dergestalt und zum Ersten, das (daß) nhun hinfuro einzeittlicher Burgermeister sambt seinen beigeschwornen Rhatspersohnenüber liquidirte?) schulden, haußzinß, verdienten Lohn, Feldtschaden,Wege, Loecke und Poele die verhör und cognition, wie auch dieÜberfahrers) deßhalben zu mulctiren und zubestraffen machtt,und sich deßen gleich anderen UnderStetten dieses FurstenthumbsBerge, iedoch dieser gestalt und mit dem außtrucklichen bescheidt,vorwortt?) und bedingh zugebrauchen und zugenießen haben sollen,das (daß) sie solche cognition und bestraffungh uber obangesetztestuckh und sachen kheiner anderer gestalt, als in unserem undunserer Principalen nhamen und von unsertwegen exerciren undgebrauchen, Deßgleichen das (daß) solche von ietzt angeregten), 10)sachen herrhurende mulcten und Bruchten, so nicht leibstrafflichnoch über funff Marckh sich ertragen, allein zu nutz und behueff11) erhaben 12) und berechnet, aber dhader Freyheit auffgebureeinige größere straff und Bruchten nach gestalt der Überfahrungh 18).darab fallen solten, solche unß unseren principalen oder demrechtmeßigen erkhendten successori zukommen und durch unsereBevelchaber gethedingt, 14) eingenhomen und berechnet werdensollennZum Anderen das (daß) auch offtbesagte Burgermeister undRhatt zu Elverfeldt nunhinfuro, damit sie solche vorhabende