150Thun khundt und bekhennen offentlich hiemitt vor unß, unserebeederseitz Principalen, Erben und Nachkommen,Demnach unß unsere lieben getrewe, Burgermeister, Rhattund gemeine Burgerschafft dieses von uns in Volmachttpossidirender Furstenthumbs Bergh angehöriger FreyheittElverfeldtt underthenigh zuerkhennen geben, auch in schrifftenvorbringen lassen, Waßmaßen, hiebevor von weylandt dem Hoch-gebornen Fursten, unserem freundtlichen lieben Oheimb und Vetteren,Herrn Johans Wilhelmen, Hertzogen zu Gulich, Cleve undBergh 2c. Christmilten andenckens, auß erheblichen unß vorbrachtenursachen, ihnen die gnedige vertröstungh beschehen, das (daß) nichtallein zu erbawungh und befestigungh der Freyheitt, als welchedurch die der zeith von ihnen fast thewr ahn sich erkauffte!) undseither eingerißene und mit heuseren und wohnungen verbawetealthe Burgplatz und Graben zimblich offen und entblößet, sonderenauch zu desto beßerer auffkumpst und underhaltungh derselben, siemit etlichen mehrern privilegien gleich anderen UnderStetten?berurtes Furstenthumbs Bergh, als der Cognition und Verhörüber liquidirte schulden, haußzinß, verdienten lohn, Feldtschaden,Wege, Laecke?) und Paell, 4) dan auch insonderheit mit demWeggeldt von durchgehenden Waaren, item Standtgeltt, auchAccinßen*) von allen und ieden Wäären, so aldha zum feilenKauff gebracht und verschließen*) wurden, in gnaden providirt,versehen und begnadigett werden solten: Und darauff underthenighgebetten, dweill hochgedachtes unsers freundtlichen lieben Ohmenund Vetteren 2c. Liebden folgendts ahn solcher gnedigen bewilli-gungh und vertröstungh durch andere deroselben und diesen Landenzugestandene ungelegenheitten und trangsalen behindert und solchenichtt effectuirt worden, dieselbige auch unß oder niemanden zueinigem nachtheill oder schaden, ihnen aber zu mercklichem bestenund auffnehmen, deßgleichen zu befestigungh und erbawungh derFreyheitt und Straßen und schutz der benachbarten underthanengereichen khöndte — daß Wir gnediglich geruhen und sie numehrmit angezogenen privilegien, dan Weg= und Standtgeldt, wieauch angeregten Accinsen in gnaden versehen und ihnen solcheverliehen woltten, Und dan Wir Unß dieser sachen gantzen verfolghund beschaffenheitt underthenig vorbringen und referiren laßen,Und daraus soviell befunden, das (daß) Wir mehrberurter vonElverfeldt underthenigh suchen und bitten nicht unbillig, sonderen
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Zwei geographische Beschreibungen des Herzogtums Berg aus dem ersten Drittel des 18. Jahrhunderts
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