147Zwar löste Herzog Gerhard von Jülich = Berg das Pfand im Jahre 1444wieder ein; da die Löse aus Clevischer Hand indessen mit dem vom ErzbischofeDietrich II. von Köln geliehenen Gelde erfolgt war, ward dieser jetzt Pfand-herr und bestellte als solcher am 15. Februar 1446 den Ritter Wilhelm vonLimburg, Bruder Dietrichs VII., zu seinem Amtmann über die damals Kurkölnzuständige Hälfte von Broich und das ganze Kirchspiel Mülheim. Nachdemdem genannten Wilhelm II. vom Kölnischen Erzbischofe am 22. Februar 1459die Amtsbestallung erneuert und zugleich das Kirchspiel mit allem Zubehör für4078 Rheinische Gulden als Afterpfand überliefert worden, blieb Mülheim mitder Herrschaft Broich und ihren Dynasten dauernd verbunden und teilte demgemäßderen Schicksale — den Verlust der Sonderrechte (1808—1809), die Zuteilungvon Stadt und Land zum Kanton Duisburg des Großherzoglich BergischenArrondissements Essen (1809), die Wiedereinsetzung der verwitweten LandgräfinMaria Albertine zu Hessen=Darmstadt in ihre Patrimonialgerechtsame in Broichdurch König Friedrich Wilhelm III. (1813—1814). Das alte Pfandschafts-verhältnis des Kirchspiels, welches weder von Kurkölnischer noch BergischerSeite jemals gelöst worden, ist bekanntlich erst in unseren Tagen (durch denProzeß des Königlich Preußischen Fiskus wider die Nachlaßmasse des Land-grafen Georg Karl zu Hessen=Darmstadt 1837—1852) zu endgültigem Austragegelangt. Zu Mülheim besaßen übrigens die Edlen Herrn von Limburg ausdem Hause Altena=Isenberg, lange bevor sie Broich erbten (1372), den Altenhof,welcher von Dietrich I. und dessen Sohn Johann am 5. April 1263 derGräfin Margaretha von Berg und deren Sohn Adolf V. verpfändet wordenwar (Lacomblet, Urk.=Buch II., 529). Die dem h. Petrus geweihte Pfarr-kirche, deren Stiftung vom Hause Styrum ausgegangen und deren Patronatdaher den Reichsgrafen zu Limburg=Styrum zustand, gieng um 1589 andie Reformierten über und in Folge dessen wurde das Patronat von demkatholisch gebliebenen Reichsgrafen der Gemeinde bedingungsweise cediert (seit1662), beziehentlich derselben durch den Grafen Philipp Ferdinand als Mann-lehen verliehen (1760—1777) und in diesem Verhältnisse bis zu der 1841erfolgten Ablösung belassen. Erst im 17. Jahrh. bildete sich zu Mülheim aucheine evangelisch=lutherische Gemeinde, die zuerst in der Schloßkapelle zu Broich,dann auch in einem vom Grafen Wilhelm Wirich von Dhaun und Falkenstein,Herrn zu Broich, im Jahre 1658 überwiesenen Hause zu Mülheim Gottesdienstabhielt und deren Pastoren vom Hause Broich aus vociert und mit den Rentender St. Antonius=Vikarie ausgestattet wurden. Vgl. Dr. H. Richter, kurzeChronik der evang.=luther. Gemeinde zu Mülheim a. d. Ruhr, (das. 1882,187 SS.). Die katholische Gemeinde des Orts verdankt ihre Rekonstruktionder durch den genannten Styrumer Grafen eingeführten und von der PfälzischenRegierung zu Düsseldorf unterstützten Jesuiten=Mission (1755 und ff.), welcheungefähr gleichzeitig mit dem Bau einer Kirche (1786) zur Pfarre erhobenwurde. Über Mülheim s. noch Kremer, Beitr. zur Gülich= und BergischenGeschichte, Bd. II., bes. S. 65 und ff., und H. A. v. Kamp, Schloß undHerrschaft Broich, I., S. 44 und ff.**) Da von D. ein bis 1624 hinaufreichendes Kirchenbuch noch vorhandenist (Archiv des Landgerichts in Elberfeld), so bin ich imstande von diesem Ortzuverlässige statistische Nachrichten, wenigstens inbezug auf die Zahl der Todes-10*
Druckschrift
Zwei geographische Beschreibungen des Herzogtums Berg aus dem ersten Drittel des 18. Jahrhunderts
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