110allmähliche Entwicklung der Bergischen Ämterverfassung hierEiniges einzuschalten.Als die Edelherren vom Berge (de Monte) auf privatenund öffentlichen Gerechtsamen, den Vogteischasten der Abtei Deutzsowie der Haupthöfe der erzbischöflichen Tafel, des Domkapitelsund verschiedener geistlicher Korporationen des Erzstifts, demWildbanne in den Forſten des Deutzer Gaues, Pfand⸗ und Lehn-besitzungen aus der Hand der Kölnischen Kirche und Anderem ihreGewalt erbauten und eine Grafschaft Berg (comitatus de Monte,comitatus Montensis) sich bildete, welche, abgesehen von dem süd-ostwärts abgelegenen Windeck, von Mülheim am Rhein überMonheim und Hilden, den Bereich von Burg an der Wupper,sowie Schloß und Land Angermund einschließend, bis gen Elberfeldreichte und bald durch die Einverleibung der Besitzungen kleinerDynasten wie der Edelherrn von Ratingen, Linnep, Tevern, Ellerund Hückeswagen erweitert wurde, traten aus der Reihe der denGrafen umgebenden Ministerialen naturgemäß diejenigen in denVordergrund, welche mit der Verwaltung eines der vier Hofämter(des Marschalls, Truchseßen, Schenken und Kämmerers) betrautwaren. Von diesen Hofbeamten, deren Personen im 13. und nochim 14. Jahrhunderte oft und anscheinend nach kurzer Fristwechselten, war der Truchseß oder Drost (dapifer) im Bergischenunzweifelhaft der bedeutendste und wird daher auch in den Urkundenzumeist und vor den andern Beamten genannt.!) Denn er warder eigentliche Aufseher über die herrschaftlichen Güter, dem dieVerrechnung der Einkünfte derselben in letzter Instanz oblag.Aus seiner ursprünglich einfacheren Stellung ward allmählich dasAmt des Landdrosten von Berg, während diesem untergeordnetauf den Schlössern und Frohnhöfen besondere Drosten, hin undwieder auch Amtleute (officiales, officiati) und Vögte (advocati)erscheinen.?) Auf den Stamm= und Hauptsitzen der BergischenVgl. die Urkk. von 1202 und 1218 bei Lacomblet U.=B. IV. 645 undII. 71, und zur Sache a. a. O. II. 67. 107. Albert Zobbo ist Drost (dapifernoster) 1249—59, s. a. a. O. II. 355. 394. 445. 475; Adolf von Stamm-heim 1260 (das. 493), Adolf von Wile 1262 (das. 521), Engelbert von Milin-vorst 1265 (das. 556), 1273 Heinrich von Ufthe (Oefte), 1278 Jacob vonUphoven (das. 658, 712), 1280 und 1286 Heinrich v. d. Horst (Kremer Beitr.III. Urkk. S. 167, Lacomblet a. a. O. II. 971).*) So z. B. 1238 Engilbertus dapifer de Bensbure (Lac. U.=B. II. 233),1257 Godescalk als „officialis de Munheim“ (a. a. O. 445), 1260 Adolf von
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Zwei geographische Beschreibungen des Herzogtums Berg aus dem ersten Drittel des 18. Jahrhunderts
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