98gestanden soll haben, wo izo das Jesuiter=Kloster, das Rathhausund die Waag und Lutherische Kirch stehen, haben Winterszeitaufeisen müssen. Im Jahr 1678 ist diese Stadt beynah dieHelft abgebrandt, aber im Jahr 1687 den 22. May ist sie völligdurch Unglück in die Asche gelegt worden, daß nichts davon übriggeblieben, als das sogenandte Islandt und die Klozbahn.Es hat diese Stadt, noch ehe sie von Gnädigster Herrschaftdie Stadtsfreiheiten erhalten, allezeit und zwar von undencklichenJahren her, zu handeln getrachtet, ist auch darinnen jederzeitglücklich gewesen; weßhalben ihr dann Anno 1610 von demdamahligen Herzog Wolfgang Wilhelm die Stadt=privilegia (daßsie dörfen aus sich selbsten mit Zuziehung der Beambten, jährlicheinen ganz neuen Rath erwehlen, und daß die Beambten ihnen inihrer Jurisdiction keinen Eingrif thun dörfen) gnädigst mitgetheiltworden. Nebst obgemelten mitgetheilten Stadts=privilegiis, sindihr auch die Handlungs=privilegia, betreffend Garn und Leinenbandt,mit Zuziehung der Garn=Meister und Handelsgenossen, von ob-gemeltem Herzog eingewilligt und confirmirt worden.Solche aber bestehen kürzlich darin, daß die 4 Garn=Meister,deren einer in Ober=Barmen, der ander in Unter=Barmen, derdritte in der Stadt, der 4te in dem Ambt wohnhaft, die Freiheithaben, die wieder die Handlungs=Ordnung peccirende nachwillkühr zu strafen, ohne daß einer deshalben zu appelliren vermages müssen auch die Handelsgenossen deshalben einen Eidt schwöhren,und ist ihnen eine gewisse Zahl des Gewichts gesezt, wievielGarn sie jährlich bleichen dörfen, auch wann sie zu bleichen denAnfang machen, und wieder aufhören müssen. Ihr Handel, wiegesagt, bestehet in Garn und Leinenbandt, welches erstere sie vonauswerts aus dem Lüneburgischen und Hessischen hohlen, dasselbebleichen, und wiederumb, entweder ohnverarbeitet, oder Leinen-bandt davon gemacht, also vertreiben. Daher sindt in dieserStadt und Ambt so viel Bleichen, Weber und Streichmühlen, aufwelchen lezten das Leinenbandt gestrichen und glat gemacht wird.Wegen gemelten Unglücks, da nemlich diese Stadt Anno 1687ganz abgebrandt, ist ihnen von dem Durchleuchtigsten izo regierendenChurfürsten und Herrn H. Johann Wilhelm eine 20jährige Freiheitde dato des Schadens, in welcher Zeit sie aller Schazzung undSteuer frei sein sollen, gnädigst mitgetheilt worden, daher sich
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Zwei geographische Beschreibungen des Herzogtums Berg aus dem ersten Drittel des 18. Jahrhunderts
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