56 I. Kriege von 1613—1689.
noch mehr als bei den fremden. Von den Letzteren hatten namentlichdie den Landsknecht- und Reiterregimentern Deutschland's nachgebil-deten ihre eigenen Aerzte; bei den russischen Truppen befanden sichdie Aerzte, wenn überhaupt vorhanden, bei den höheren Offizieren.Für die Verwundeten trug aber die Regierung immer besonders Sorge,indem sie dieselben auf Staatskosten pflegte und Jedem 5 Rubel zur Be-lohnung gab.
Die Militärgerichtspflege war besser entwickelt und regel-mässiger organisirt, namentlich bei den Truppen fremder Formation, vonwelchen jedes Regiment sein eignes Gericht hatte, welches die Fremdennach ihrem, die Russen nach russischem Recht richtete (s. oben). Die Stre-litzen, Kanoniere und was sonst zum Artillerie- und Festungswesen ge-hörte, hatten ihre besonderen Kriegs- (Militär-) gerichte in ihren Ver-sammlungshäusern (s. oben). Bei den Kriegslehnsaufgeboten russischerFormation hielten die Statthalter selbst Gerichts- und Rechtspflege, inder Stellung von Häuptern und Hundertern, nach russischen Gesetzen undGewohnheiten.
Die militärischen Strafen waren, dem Geiste, den Sitten undGewohnheiten der Zeit entsprechend, sehr harte und strenge, bei denfremden Regimentern nach den fremden Kriminalgesetzen (verschiedeneTodesstrafen, darunter das Spiessruthenlaufen, nach Landsknechts-gesetz, körperliche Züchtigungen u. s. w.), — bei den Soldatenregimen-tern nach russischem Kriminalgesetz (von der Todesstrafe bis zu kör-perlicher Züchtigung und Geldstrafen). In den Kriegslehnsaufgebotenbestimmte sich Art und Maass der Strafe theils nach Gesetzen, theils nachGebräuchen , grösstenteils nach der Willkür der Gutsbesitzer, welcheunbeschränkte Rechte über ihre Krjäpostnye Ljudi hatten und mit Vor-liebe Körperstrafen verhängten (vom Schlagen mit der Faust biszu Stockprügeln, bisweilen bis zum Tode). Trotzdem war, bei allerStrenge und selbst Grausamkeit der damaligen Strafen für militärischeVergehen und Verbrechen, doch im Allgemeinen nur wenig Ordnung undDisziplin bei den russischen Corps zu spüren (einige fremde und Soldaten-regimenter vielleicht ausgenommen, während es bei den Strelitzen, Artil-leristen und namentlich den Trossknechten ganz daran fehlte), Unordnun-gen aller Art, Raub, Desertionen, Willkür, Ungehorsam, Nachlässigkeit,sogar Feigheit und Flucht kamen dagegen sehr häufig vor. Nach derMeinung Kotosch ichin 's, Possoschkow's und vieler Ausländer,welche über das Russland jener Zeit geschrieben, existirte bei den Trup-pen russischer Formation überhaupt weder Ordnung noch Disziplin, da-gegen kamen Unordnungen jeder Art massenhaft vor, und das ist bei derZusammensetzung und mangelhaften Organisation jener Truppen auchsehr wohl zu glauben.