1. Das russische Reich im 17. Jahrh. (1613—1689). 55
die höchsten Geistlichen eingesegnet, sie waren nicht selten so gross undschwer, dass dem Fahnenträger mehrere Leute zur Hülfe beigegeben wer-den mussten. Sie galten als Heiligthum, aber sie zu tragen war für Per-sonen adliger Herkunft schimpflich, so dass Alexei Michailowitschunter Androhung harter Strafen verbot, den Adligen ihre Aushebung zuden Fahnen und ihre Bezeichnung als Fahnenträger zur Schande zurechnen. Für die Grösse der Fahnen gab es keine bestimmte Vorschrift;nur darauf wurde geachtet, dass der ganze Rand der Leinwand (desFahnentuches) breit und und mit Mustern verziert war. Das Fahnen-tuch hatte meist die Form eines ganz oder fast regelmässigen Quadrats,nicht selten war die untere Ecke weggeschnitten, was Otkoss (Ab-hang) hiess, der übrige Theil an der Fahnenstange hiess Seredina(Mitte). Das Fahnenzeug bestand aus Damast, Taft, Barchent, Linnenoder anderm Gewebe und enthielt verschiedenartige Inschriften. Sehrüblich war es, die Fahnen mit Fransen und mit Schnüren nebst Quastenzu verzieren, welche oben an der Fahnenstange angebracht wurden.Die Fahnenschäfte waren mit Farben und Mustern verziert und endetenin eine Kugel mit Spitze oder auch bloss in eine Spitze. Ausser Dienstewurden Ueberzüge darüber gezogen. Zuweilen wurden durch die Trup-pentheile selber oder deren Offiziere Fahnen beschafft, vorzugsweisejedoch durch die Herrscher geschenkt. Jeder Wojewode hatte seineeigne Fahne, welche den Namen des Regiments oder des Wojewodenführte. Bei den Strelitzen-, Soldaten-, Drogoner- und Reiterregimen-tern gab es je eine Regiments- und mehrere Hunderter-oder Bratskja-Fahnen, je nach der Zahl der Hunderter oder Rotten, für jede Rotte (Com-pagnie etc. etc.) eine.
Ausser diesen Fahnen gab es noch Prapory, einfache vierzackigeTücher (Flaggen) mit einer, zwei oder drei Abschrägungen. Die sie Tra-genden hiessen Praporschtschiki (Fähnriche). Es gab auch Ha 1 b-f a h n e n, die kleiner waren *).
Zum Schluss soll noch von der Militärgesundheitspflegeund der Militärgerichtspflege, wie von den Bestrafungen,Belohnungen, der Ordnung, Disziplin und dem Geiste derrussischen Truppen des 17. Jahrhunderts die Rede sein.
Es gab kein regelrecht organisirtes eigentliches Kriegs-Sanitäts-wesen, bei den Corps und Regimentern aber waren Aerzte in unbe-stimmter Anzahl zur Pflege der Kranken und Verwundeten. Es scheintaber, dass es im Verhältniss zur Anzahl der Soldaten und Nichtcombat-tanten nur wenig Aerzte gab, und deshalb war die für die Kranken undVerwundeten bestimmte Hülfe ungenügend, bei den russischen Truppen
Wiskowatow, Geschichtliche Darstellung u. s. w.