48 I. Kriege von 1613—1689.
dass unsere Herrscher im 17. Jahrhundert bei den beständigen Kämpfenmit inneren und äusseren Feinden immer zahlreiche Heere ins Feldstellen konnten und nicht allein die Feinde des Reiches zu überwinden,sondern auch ihren eigenen Ruhm und ihre Macht zu erhöhen vermochten.Dies beweist, dass die Centralverwaltung, bürgerliche wie militärische,bei allen Theilen der Kriegsmacht des Staates die Angelegenheiten inguter Ordnung führte und hielt und Alles mit grosser Sorgfalt sammelte,verwaltete und leitete, — und das verdient die vollste Anerkennung.
Die Unterhaltung der Truppen umfasste: die Bestim-mung der Lehns- und Erbgüter, die Soldzahlungen inGeld und für Ernährung und Reklei dun^g, die Ausrüstungmit Waffen und Kriegsbedarf, Beschaffung von Lebens-mitteln, Zugpferden und Fahrzeugen.
Lehns- und Erbgüter. Von deren Zuweisung mit der Ver-pflichtung, den Kriegslehnsdienst zu tragen, ist schon früher ausführ-lich die Rede gewesen. Es sind noch einige besondere Details nachzu-holen, welche sich besonders auf das 17. Jahrhundert beziehen. Sobezogen die Moskauer Adligen (Dworjane) den höchsten Gehaltan Lehnsgütern (Pomestie) (je zu 200 Tschetwert =100 Dessjatine) inden besten Gegenden des ganzen Reiches, und je 20 Rubel Gehalt. DieShilzen erhielten ebensolche Lehnsgüter, Erbgüter und Gehalt. Diestädtischen Adligen geringeres (150, 120, 100Tschetwert), —die Bo-jarenkinder bis zum Jahre 1686 noch geringeres, von da ab das gleicheGehalt, — die ukrainischen nur 50 Tschetwert. Fast ganz gleicheRechte mit den Bojarenkindern hatten die Neugetauften, die MUr-sen und die tatarischen Fürsten. Die städtischen Kasa-ken erhielten Landbesitz grösstentheils in den Grenzdistrikten, mitdenselben Rechten wie die ukrainischen Bojarenkinder. Was die Trup-pen fremder Formation anbelangt, so erhielten die Reiter dasselbe wiedie städtischen Adligen und die Bojarenkinder, die Dragoner warenden Strelitzen und städtischen Kasaken fast ganz gleich gestellt. DieStrelitzen bekamen aus dem Schatz in Moskau und den Städten Geldund Häuser, welche besondere Strelitzendörfer bildeten. Nach gleichenRechten verfuhr man auch mit den Soldaten und den städtischenFusskasaken. Die Stückknechte und Alles, was zum Artillerie-und Festungswesen gehörte, hatten in den Festungen und Städten ihrStück Landes, Häuser und Dörfer, und besassen Rechte und Freiheitenwie die Strelitzen.
Besoldung in Geld und für Kleidung und Nahrungerhielten die moskauer Adligen und Shilzen, wie schon erwähnt: Jeder20 Rubel; einige Bojarenkinder und neugetaufte Tataren bekamen Fut-ter- (Rations-) Gelder (wie viel ist unbekannt) ; die städtischen Kasaken