46 I. Kriege von 1613—1689.
ter, Fünfziger und Zehner wurden aus den Strelitzen gewählt, erhieltenaber Landgüter.
Die deutschen Regimenter, wie die russischen nach deutscher For-mation , standen unter den Befehlen von deutschen und russischenObersten, welche die Rechtspflege über ihre Mannschaft übten, —bei den deutschen Regimentern nach deutschem, bei den russischen nachrussischem Gesetz; die Obersten der deutschen Regimenter hingen voll-kommen von den Oberwojewoden und deren Geh Ulfen ab. Die fremdenObersten standen immer unter der Aufsicht von russischen Würdenträgern,welche von der Regierung dazu bestimmt waren, als Vermittler zwischenihnen und dem russischen Obercommando zu dienen, an allen Angelegen-heiten des Regiments (Corps) theil zu nehmen, welchem sie zugetheiltwaren, und sogar alle Kriegsbestände des Regiments, Pulver, Blei u. s.w.zu überwachen hatten. Unter Alexei Michailowitsch wurde, beider Zunahme von Fremden und Russen in den Regimentern deutscherFormation, der Befehl über auserlesene Regimenter an Generale, überdie anderen Regimenter an 0 b e r s te n übertragen; Vorgesetzte zweitenRanges waren die Majors, Capitains, Rottmeister, Lieutenants und dieandern niederen Chargen.
Bei den Stückknechten und andern Leuten vom Artillerie- und For-tificationswesen waren die Offiziere Golowy (Häuptlinge, Chefs) undS o t n i k i (Hunderter), sie standen unter dem Oberbefehl des Comman-deurs des Geschützwesens und wurden nicht aus den Dworjanen ge-wählt, unter ihnen standen die Pjatidessjatniki (Fünfziger) undDessj atniki (Zehner).
Ausser allen diesen Offizieren gab es bei verschiedenen Collegien(Prikasen) oder Regimentern und bei den Vorgesetzten und HäuptlingenSchreiber (Poddjatschie), welche während der Campagne das Schreib-wesen und die Geschäftsführung besorgten, die verschiedenen Bücher,Listen und Rechnungen führten und die Befehle der Wojewoden undübrigen Befehlshaber weiter beförderten. Sie mussten bewaffnet seinund Reitpferde haben, waren in 3 Abtheilungen getheilt und erhieltenfür ihre Dienste Landgüter.
Für die Verwaltung der Truppen russischer und deutscher Formationgab es verschiedene Verwaltungsstellen — beständige und zeitweilige.Zu den ersteren gehörten die schon oben genannten Collegien (Prikas);das Adels- (Rasrjadny-) , Fremden- (Inosemny-), Strelitzen-,und Artillerie- (Puschkarski-) Collegium. Das Adelscollegiumwar das oberste für das ganze Heer, in ihm wurden die Belohnungen,Besoldung, die Gutssteuer, die Beförderung in Rangklassen, die Bestim-mung für den Dienst u. s. w. vertheilt. Das Fremdencollegiumbeschäftigte sich ganz in derselben Weise mit allen Regimentern fremder