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Abth. 3, Die Neuzeit Supplement 1 (1882) Russische Kriege im 17. Jahrhundert
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1. Das russische Reich im 17. Jahrh. (16131689). 45

gen, bei den Strelitzen ursprünglich Golowy und Sotniki, späterObersten, Oberstlieutenants und Capitains.

Die Adligen und Bojarenkinder bei der Cavallerie russischer For-mation dienten in Regimentern, welche den Namen ihrer Städte führtenund deren jedes seinen besondern Golowa (Chef) und Sotnik hatte,ebenso die neugetauften Tataren, die Kasaken u. s. w. Der allgemeineVorgesetzte jedes städtischen Regimentes war der Ssborschtschik(Versammler, Aushebuugscommissar), aus den Edelleuten der bestenGeschlechter gewählt, aus Moskau gesendet und verpflichtet, entwederdie Corps mit Chefs zum Heere zu senden, oder sie selbst hinzuführenund dem Oberwojewoden zu übergeben. Bisweilen wurde jedoch keinSsborschtschik aus Moskau geschickt, und dann mussten die Stadtwoje-woden oder die Statthalter selber die Corps unter dem Befehle besondererChefs absenden. Führten die Ssborschtschiks selbst, so übergaben sienach den Listen den Etat der Corps den Offizieren, und verblieben per-sönlich bei dem Oberwojewoden behufs weiterer Verwendung. DerOberwojewode aber, oder der des detachirten Corps hielt eine Musterungüber die ihm zugeführte Abtheilung und schrieb die Mannschaft in3 Classen ein: zur Schaarwache (Patrouillen [Podjäsd]) , zu denSotnien und zum Train, wobei er ihnen ihre Chefs beliess oder nachSotnien solche ernannte.

Bei der Reiterei russischer Formation gab es noch: 1) die Oklad-schiks, von jeder Stadt aus denjenigen Adligen der besten Geschlechtergewählt, welche zugleich eines besonderen Vertrauens genossen. IhreObliegenheit bestand in der Eintheilung der Leute nach Listen und derControle darüber, dass ein Jeder gemäss den Listen »Pferd und Waffenund Einkleidung« bekam und den Dienst nicht vor beendigtem Feldzugeverlasse, 2) die durch die Oberbefehlshaber gewählten Richter,welche in den Revierhöfen Recht und Gericht pflogen, wo die Erlasse desFürsten und die Befehle der oberen Befehlshaber ertheilt wurden; beiden Richtern befanden sich stets die Feldkanzlei und die Secretaire.

Bei den Strelitzen wurden die ganzen Regimenter, wie schon obengesagt, zuerst von den Häuptlingen und unter ihnen von Fünfhun-dertern, Hundertern (Sotniks), Fünfzigern und Zehnern(Dessjatniks) befehligt, seit 1681 (vielleicht schon seit dem Ende derRegierung des Alexei Michailowitsch) von Obersten, Oberst-lieutenants und Capitains. Die Obersten und Oberstlieutenantswurden aus den besten Adeligen im Hofdienst ernannt, zur Zeit des Feld-zugs sorgten die Obersten für die ganze Verwaltung ihrer Regimenter,erhielten die Befehle vom Oberwojewoden und sprachen Recht und Ur-theil über die Strelitzen ihrer Regimenter. Die Fünfhunderter, Hunder-