44 I. Kriege von 1613—1689.
Richter, welche aus Obersten der deutschen und russischen Regimenterbestanden, — für die Fremden nach deren eigenen, für die Russen nachrussischen Gesetzen.
Die Wojewoden der detachirten Regimenter oder Ab-theilungen (Ratj, Polk, Corps) wurden fast immer zu zweien fürjedes Regiment ernannt, Einer als derAelteste, der Andere als dessenGehülfe , aber ohne Djaken bei ihnen. Hie hatten in ihren Regimenterndieselbe Gewalt, wie der Oberwojewode, von welchem sie nur sehrwenig abhängig waren, mussten ihm aber über alle ihre Operationenberichten und, wenn er es forderte, sich mit ihm vereinigen und unterseinen Befehlen mit ihm gemeinschaftlich handeln. Ihnen wurden ge-wöhnlich besondere Instruktionen vom Herrscher ertheilt, ähnlich wieden Oberwojewoden. Bisweilen gab es mehrere detachirte Regimenterund hatte jedes seinen eigenen Operationsbezirk. So z. B. operirte1632—1633 Schein mit dem Hauptcorps vor Smolensk, Prosorowskiin Rshew-W ladimirow, N a g o w o in Kaluga, P1 e s c h t s c h ej e w imNorden, —und als im J. 1635 AI ex ei Michailowitsch persönlichsich beim Hauptcorps vor Smolensk, Mohilew und Grodno befand, standTrubezkoi vor Mstislawl, Tscherkawski, Odojewski undT e in k i n vor Orscha, Dubrowna, Kopys und weiter hinab am Dnjepr,ein Scheremetjew allein bei Polozk, Welisch und Witebsk, und derandere Scheremetjew mit dem kleinrussischen Hetman Chmjel-nizki den Krymschen Tataren gegenüber. Die frühere Gewohnheit,das aktive Heer in 5 Regimenter zu theilen: »das grosse Regiment(bolschoi polk) , rechte und linke Hand (prawaja und lewaja ruka),Avantgarde (peredowoi polk) und Wachregiment« (Reserve, storoshewoipolk). wurde zum letzten Male 1629 befolgt in dem Feldzuge gegen dieKrymtataren, dann ging man davon ab. Die Wojewoden der detachirtenAbtheilungen hielten bei diesen noch an der alten Eintheilung fest.
Hierbei muss erwähnt werden, dass bis zur Aufhebung des Rang-streites (Mjästnitschestwo) im J. 1682 der schädliche Gebrauch der Wo-jewoden in ihren Regimentern und Abtheilungen, nach Stellen(Rangstufen) zu zählen, noch wie früher bestand. trotz aller Be-mühungen der Herrscher, demselben Grenzen zu ziehen. Erst seit 1682begannen die Wojewoden endlich, ohne mit Dienststellen (oderD i e n s t ra n g) zurechnen, nach Bestimmung des Zaren ihren Dienstzu thun.
Die Offiziere zweiten Grades unter dem unmittelbaren Befehlder höheren Offiziere waren: bei den Truppen russischer Formation —die Golo wy (Häupter, Chefs) und die Sotniki (Hunderter, Hauptleute),— bei denen deutscher Formation die Generale, Obersten, Majors,Rottmeister und Capitains, Lieutenants und die unteren Char-