42 I. Kriege von 1613—1689.
(Generalintendant [franz. le payeur]) ein, welcher gleichfalls einen Ge-hülfen und Djaki hatte. Diese Personen wurden übrigens nur wäh-rend längerer und ausgedehnterer Kriege ernannt, in andern Fällen lagdie Zahlung des Soldes u. s. w. dem Oberwojewoden und dessen Ge-hülfen und Djaken ob.
Die 3. Stufe bekleidete der Befehlshaber der Artillerie(über das Zeug [narjad]), der stets sich beim Oberwojewoden be-finden musste. Ihm war auch einDjak, fast wie ein Gehülfe, beige-geben.
Dann folgten: der Zahlmeister für die Leute deutscherFormation mit einem Djak als Gehülfe, die Wojewoden derdetachirten oder selbständigen Regimenter oder Abtheilun-gen, unter dem Oberwojewoden stehend, vom Herrscher aber besondersernannt, und die Wojewoden der zum Hauptheere gehörendenRegimenter.
Die Oberbefehlshaber der Heere und der verschiedenen deta-chirten und nicht detachirten Regimenter, sowie deren Gehülfen führtenalle gleichermassen den Namen Wojewoden, nicht für Zeitlebens undnicht als Stand (nicht erblich u. s. w.), sondern nur persönlich und fürdie Dauer des Krieges, nach dessen Beendigung jeder Wojewode in seinevorige Stellung als Bojar, Grosswürdenträger (Okolnitsch) oder Beamter(Stolnik) zurückkehrte. *) Der Oberwojewode empfing bei seinem Ab-gange zum Heere von dem Herrscher eine Instruktion über folgendePunkte: 1) mit welchem Volk und weshalb Krieg geführt wurde,
2) von wo, unter wessen Befehlen, wo das Hauptheer und die deta-chirten Regimenter und Abtheilungen zusammengezogen wurden und
3) durch wen die höheren Offizierstellen im Heere zu besetzen seien,
4) welche Städte und Contingente am Feldzuge theilnehmen, bei welchemder Adels- und sonstigen Collegien die genauen Listen über die Mann-schaften und die Verzeichnisse über die Materialien zu führen, sowie
5) der Feldzugs- oder Kriegsplan, ohne jedoch die Operationen desOberwojewoden je nach seinem Ermessen und den Umständen zu be-schränken, wogegen er verpflichtet war, über seine Unternehmungen mög-lichst oft zu berichten, und 6) wie er mit dem Feinde und mit den Ein-wohnern des Landes verfahren solle, in welchem der Krieg geführtwurde. Diese Instruktionen 1 unsrer Monarchen im 17. Jahrhundertzeichnen sich durch grosse Milde aus und zeigen den Wunsch, nichtallein durch Gewalt der Waffen zu wirken, sondern auch durch dieUeberlegenheit in weisen und richtigen Maassregeln.
*) Die Wojewoden konnten nur Bojaren, Grosswürdenträger oder Beamtesein.