1. Das russische Reich im 17. Jahrh. (1613—1689). 41
(Djaki und Podjatschi) *'). Die oberste Führung und Verwaltung wurdedurch- den Herrscher oder den obersten Wojewoden den verschiedenenmilitärischen Vorgesetzten übertragen, welche den verschiedenen Aem-tern vorstanden (in der Aft des heutigen Stabes bei den Cominandiren-den). Jede Armee (Ratj) hatte ihre besonderen Bücher, in welcheeingetragen wurden: der Dienst aller Chargen im Heere, der ganzeVerlauf des Krieges, die gesonderten Operationen der Truppencorps undder dazu gehörenden Regimenter, sowie alle Vorkommnisse währenddes Krieges. Nach beendetem Kriege oder Feldzuge wurden diese Bü-cher an das Adelscollegium (Rasrjadny Prikas) abgeliefert, welches diehöchste Behörde des gesammten Heeres bildete (nach Art des heutigenOberstabes der Armee) sowohl in Kriegs- wie in Friedenszeit. JedesHeer wurde im Feldzuge von einem grossen Tross von Marketendernund verschiedenen Händlern begleitet, welche von der Regierung er-nannt wurden.
Die militärischen Chargen zerfielen in die höheren (obere Führer)und niederen (Führer zweiten Ranges).
Die höheren Offiziere. Mit der Kriegserklärung erfolgte dieErnennung des Ober wojewoden für das aktive Heer (Ratj) undseines Gehülfen. welcher zwar sein Regiment (Corpsabtheilung, bis-weilen die Hälfte des Armeecorps) behielt, aber unter dem Oberwojewo-den stand. Ihnen wurden 2 Djaken für die schriftlichen Arbeiten bei-gegeben , welche die Aufsicht über die dem Heere mitgegebenen Htaats-gelder, Führung der Rechnungen und Auszahlung der Besoldung an dienicht zu der deutschen Formation Gehörenden zu besorgen hatten. DieDjaken gaben mit den Wojewoden zusammen die Befehle nach Unter-schrift des Wojewoden und von ihnen selbst vidimirt aus , führten auchbisweilen den Befehl über einzelne Heerestheile oder Corps. Alle aufdie Verwaltung des Heeres bezüglichen Angelegenheiten mussten dieUnterschrift oder Contrasignatur der Djaki tragen, welche stets einegrosse Kanzelei mit sich führten, deren gesammtes Personal bewaffnetund beritten war und bei Besichtigungen mit erscheinen musste. **)
Den 2. Rang nächst dem Oberwojewoden nahm der Zahlmeister
*) Das Wort djak oder diak oder djäjak für Anwalt, Sccretär kommt,nach den Einen, von dem alten Worte djäja »söhriftliche Geschäftsführung«, nachAndern, besonders Tatisehtschew, vom griech. »Diakon«, Diener der Kirche. Nochzur Zeit von Wladimir Monomachus führton die djaki die Civilcorrespondenzund Schreiberei, seit dem !6. Jahrhundert wohnten sie den Collegien als Assessorenbei, die Podjatschie oder Poddjaki waren Schriftführer und Schreiber.
**) Somit entsprachen die Djaki in gewisser Weise unsern Chefs des General-stabes, deren Stab und Unterstab die Kanzlisten mit den Schreibern und andernBeamten bildeten.