1. Das russische Reich im 17. Jahrh. (1613—1689). 39
§.6.Innere Organisation der Truppen.
Hierhergehören: Verwaltung, Unterhalt, Feldzeichen,Musik, Tross, Disziplin, Mi litairgerichte, Bestrafungen,Belohnung und Geist des Heeres.
Die Verwaltung des Heeres unterschied sich wesentlich inFriedens-und in Kriegszeit. Zur Friedenszeit standen die Adligen und Bo-jarenkinder, welche auf ihren Besitzungen und Erbgütern, in Dörfern oderStädten, in amtlichen Stellungen oder ohne solche lebten, unter der Ver-waltung der Provinzialstatthalter, welche ausführliche Listen für den Falleines Feldzuges über sie führten. Ausserdem hatten Adlige und Bojaren-kinder ihre besondre Behörde in den Leims- und Adelsgerichtshöfen fürBestimmung und Berechnung der Lehnsabgaben, für Bezahlung frühergeleisteter Dienste und für Austheilung von Belohnungen und Bestrafun-gen. Diejenigen von ihnen, welche zum Dienste bei Hofe herangezogenwurden oder irgend welche Provinz zu verwalten bekamen, hingen —die Ersteren von dem Hofcollegium (Dworzowy Prikas), die Letzteren vondem Adelscollegium (Rasrjadny Prikas) ab.
Die Kasaken, die Neugetauften, Mursen und tatarischen Fürstenwurden ebenfalls als Civilbeamte angestellt und standen zum Theil unterdem Adelscollegium, hinsichtlich der Dienstbesoldungen und derVerthei-lung von Land- und Erbgütern. Auch über sie, wie über die Adli-gen und Bojarenkinder, wurden durch die Statthalter ausführliche Listengeführt.
Die Datotschnye Ljudi standen nur während der Dauer des Kriegesoder Feldzuges unter militärischer Verwaltung, im Frieden waren sie ihrenCivilbehörden unterstellt.
Die fremdländischen Söldner und die russischen, in Regimenter zu-sammengestellten Söldner fremdländischer Formation standen unter demFremdencollegium (Inosemny Prikas), die ansässigen Fremden zum Theiljedoch auch unter den Provinzialstatthaltern, in deren Bezirken ihre Be-sitzungen lagen, und auch die russischen hingen, wenn sie nach demKriege in ihr früheres Verhältniss zurückkehrten, von den Statthalternihrer Provinzen ab.
Die Donischen, Wolga-, Jaik- und Terek-Kasaken wurden von ihreneignen Atamans (Hetman) und anderen Behörden regiert, nach ihreneigenen Gesetzen und Gebräuchen, ganz unabhängig von der MoskauerRegierung.
Die Strelitzen in Moskau standen unter den Strelitzen-Prikas, die inden Städten unter den Statthaltern, Wojewoden und ihren eigenen Chefs.