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Abth. 3, Die Neuzeit Supplement 1 (1882) Russische Kriege im 17. Jahrhundert
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i. Das russische Reich im 17. Jahrh. (16131689). 13

Kriegs-Lehns-Aufgeboten, Strelitzen und andern Truppen alter russi-scher Formation und nur einer Minderzahl von stehenden fremdenund russischen Truppen deutscher Formation, das russische Heerallgemein genommen noch immer seinen früheren Charakter eines aufZeit dienenden irregulären, vorzugsweise Reiterheeres, und unterschiedsich daher im 3. Viertel des 17. Jahrhunderts noch wesentlich und injeder Hinsicht von den Heeren West-Europa's, besonders Schweden's.

Des Alexei Michailowitsch Sohn und Nachfolger, Feodor II.Alexej e witsch (16761682), setzte in gleicher Richtung und in gleichemSinne fort, was sein Vater für die gute Organisation und Vervollkommnungdes Heeres gethan hatte, er vermehrte noch die Zahl der Truppen fremderFormation. Die wichtigsten der von ihm ausgehenden auf das Heerbezüglichen Dinge waren : Gesetze über das Eigentumsrecht, und dieendliche Beseitigung der Vorrangsfrage (Mjästnitschestwo).

Das Recht der Verfügung über unbewegliches Eigenthum, sehr engverbunden mit dem Heeres-Lehns-Systeme und Dienste, wurde in seinemganzen Umfange revidirt, und in den Jahren 16761677 wurden alle Fälleeines Ueberganges von Land-, Lehns- oder Erbgütern aus einer Handin die andre durch eine Reihe von Gesetzen erläutert und genau festge-stellt, was für die Ordnung des Kriegs-Lehns-Dienstes von grosserBedeutung war.

Die wesentlichen Nachtheile des Vorrangstreites (Mjästnitschestwo)in militärischer Beziehung, dessen schon öfter Erwähnung geschah, be-standen im Einzelnen darin: I) Bei der Auswahl der Wojewoden wardie Regierung genöthigt, sich gegen ihren Willen nicht durch die Fähig-keit und Würdigkeit des zu Erwählenden, sondern durch seine Geburts-rechte , Beziehungen und Rangalter nach den Adelsbüchern leiten zulassen; 2) dabei war es zugleich aber unmöglich, Verletzungen von an-geborenen Rechten zu vermeiden, in welchem Falle die Wojewoden,sogar Angesichts drohender Gefahren, die Führung ihres Amtes und derTruppen verweigerten; 3) dies kam sogar unmittelbar vor dem Kampfeund während desselben vor, wo dann die Wojewoden ohne Weiteres denPlatz verliessen; 4) hatte diese Vorrangsstreitfrage sich so tief ein-gewurzelt , dass es gleich gefährlich war, sie zu bekämpfen, wie sie zubeschützen. Es ist klar, dass sie mit einem wohlgeordneten Heerwesenunvereinbar war und in demselben nicht länger geduldet werden durfte.Daher ging der feste Entschluss des Feodor Alexej ewitsch dahin,sie für immer auszurotten, der grösste Dienst, welchen er Russland unddem Heere leisten konnte. Den Anlass dazu gab die von Allen aner-kannte Nothwendigkeit einer besseren Organisation der russischenHeere, um den Türken , diesem neuen gefahrdrohenden Feinde, Wider-stand leisten zu können. Gleich nach Abschluss des Vertrages vom