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Abth. 3, Die Neuzeit Bd. 3 (1875) Kriege der II. Hälfte des XVIII. Jahrhunderts in West-Europa : 1740 - 1792 ; die Kriege Friedrich's des Grossen
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42 HI. Kriege in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts.

Kriegsrath. Im Jahre 1789 wurde'der Kriegsrath aufgehoben und durcheine Kriegscommission, die aus der Mitte der Glieder der Assemblee Con-stituante gewählt ward, ersetzt. Bei dem Verfalle der MilitärorgauisationFrankreichs im Allgemeinen herrschten auch in allen Theilen der Ar-meeverwaltung äusserste Unordnung und Missbräuche, und obschonnach dem siebenjährigen Kriege dArgenson, de Muy und besondersChoiseul und St. Germain, sowie auch der Kriegsrath bemüht waren,diesen Uebeln zu steuern, so ist ihnen dies doch nur theilweise und nurin einer gewissen Beziehung gelungen.

Am Anfange dieser Periode herrschte noch in allen Armeen, mitAusnahme der preussischen, die Käuflichkeit der Grade; aber am Endederselben ward diese heillose Sitte abgeschafft und durch ein regel-rechtes Beförderungssystem, das sich auf Anciennetät und Auszeich-nung stützte, ersetzt. Dies geschah zuerst in der hessischen, braun-schweigischen, sächsischen und in anderen deutschen Armeen, und ganzzuletzt in der österreichischen, nämlich zur Zeit Kaiser Joseph's IL, nachwelcher die Grade wieder käuflich wurden. In England blieben diehöheren wie die niederen Grade käuflich. In Preussen wurde der Kangnicht anders verliehen als nach Anciennetät oder für besondere Auszeich-nung und selten nur geschah es, dass Friedrich IL selbst, nach scharf-sichtiger Wahl, mit Umgehung der Anciennetät den Rang Männern ver-lieh , die durch besonderes militärisches Talent oder durch ihre Kennt-nisse sich hervorthaten.

In Frankreich erleichterten Choiseul, St. Germain und der Kriegs-rath die Rangbeförderung und brachten in dieselbe mehr Regelmässigkeitund Ordnung; jedoch zur Zeit des Kriegsministers Segur, Nachfolgersvon St. Germain, wurde auf Vorstellung des Comites der Inspectoren eineMaassregel eingeführt, die der französischen Armee einen harten Schlagbeibrachte. Man hatte nämlich, dem Beispiele Preussens folgend, alsnothwendige Bedingung zur Erlangung des Offlciersgrades die adeligeHerkunft, festgestellt. Diese Massregel benahm den Untermilitärs dernichtadeligen Stände die Möglichkeit, den Officiersgrad zu erreichen,erregte in der Armee und im Volke den höchsten Unwillen und vermehrtedie Zahl der Ursachen der Revolution.

Der Sold der Truppen ward überall durch positive Verordnungenbestimmt und mehr oder minder erhöht. Mit Ausnahme nur eines ein-zigen Falles der Empörung eines französischen Regiments (des loth-ringi'schen) im Jahre 1759 in Indien kommen in dieser .Periode keineBeispiele von Meuterei oder Unruhen unter den Truppen in Folge nach-lässiger oder unterbliebener Soldverabfolgung vor. In Frankreich wardieser Verwaltungszweig in grosser Unordnung, ward jedoch am Ende