8 III- Kriege in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts.
aus Preussen gelaufen sein: aber dazu sind Geistesstärke und Willens-kraft erforderlich, die mein Thronfolger nicht besitzt." Da beschlossFriedrich fest, aus Preussen nach England zu fliehen , und theilte dieseseine Absicht nur seiner älteren Schwester. seinem Freunde Katt unddem Bruder Keith's, einem königlichen Pagen, mit.
§• 4.Friedrieh's Flucht und Einkerkerung (1730—1731).
Sein Fluchtversuch von einem Dorfe bei Frankfurt a. M. aus, wäh-rend einer Reise des Königs mit dem Hofe, misslang und endete traurigfür Friedrich. Er wurde gefangen genommen und auf der Festung Weseleingekerkert und von dort unter Bedeckung in die Festung Küstrin ge-bracht, wo auch der verhaftete Katt gefangen gehalten wurde. UeberBeide wurde ein Gericht, wie über Militär-Deserteure, eingesetzt. Am1. November 1730 wurde Katt vom Kriegsgericht zum Rangverluste undzu Festungsstrafe, vom König aber — zum Tode durch das Beil verur-theilt, welches Urtheil auch den 6. November in Gegenwart Friedrieh's,den der König zu zwingen befahl, aus dem Fenster seines Kerkers dieHinrichtung anzusehen, vollzogen wurde. Ein gleiches Schicksal bedrohteFriedrich ; aber die allgemeine Theilnahme für ihn nicht nur in Preussen,sondern in allen Staaten und an allen Höfen Europas, sowie endlich diemännliche, feste, edle Einsprache eines der Mitglieder des Kriegsgerichts,des alten, mit Wunden bedeckten Obersten Buddenbrok, erschütterte denfesten Willen des Königs, und er befahl, Friedrich zu befreien, mit derErlaubniss, ausserhalb der Festung, in der Stadt Küstrin wohnen, jasogar die Stelle des jüngsten Rathes der Domainen-Kammer zu Küstrinbekleiden zu dürfen, mit vorhergängiger neuer Eidleistung, dem Königetreu zu dienen. Der ehrwürdige Greis Pastor Möller, der Katt zum Todebegleitet, beruhigte Friedrich und den König in religiöser Hinsicht undtrug zur allmäligen Aussöhnung und Annäherung bei. Bald daraufwurde Friedrich zum jüngsten Kriegsrathe der neumärkischen Kammer,aber ohne Stimmberechtigung, ernannt. Ihm wurde in Küstrin ein beson-deres Haus angewiesen, ein kleines Etat bestimmt, eine geringe Geld-summe zu Ausgaben angewiesen und erfahrene Männer wurden ihm bei-gegeben, die ihn mit den Finanz- und Civil-Angelegenheiten der Verwal-tung bekannt machten. In seinen Mussestunden nahm er praktischenUnterricht in der Landwirthschaft und in der Verwaltung der Domainen-güter. Es war ihm jedoch verboten, Küstrin zu verlassen, Bücher zulesen, namentlich französische, und sich mit Musik zu beschäftigen,besonders auf seinem Lieblings - Instrumente — der Flöte zu spielen.