Die gleichzeitigen Nachbar-Keiche und Völker. 341
vergeben werden, unter Bestätigung durch die Pforte. Der Lehns-Besitzerwar gehalten, stets auf seinem Gute zu leben, andernfalls ihm dasselbeweggenommen wurde, — und dann konnte er nicht vor Ablauf 2er Jahrees wieder erhalten. Von den Vätern gingen die Lehnsgüter mit allen Ge-rechtsamen und Obliegenheiten nur dann auf die Söhne über, wenn Jeneim Kriege gefallen waren. Die Rajah's oder christlichen Tributäre derTürken konnten auch Lehnsgüter an den Grenzen erhalten, doch war dasimmer nur eine Ausnahme von der allgemeinen Regel. Im Falle einesKrieges waren Saimy wie Timarioten verpflichtet, wie vordem je 1 be-waffneten Reitersmann zu stellen von je 5000, resp. 3000 Asper jähr-lichen Einkommens. Das ganze Reich, in Europa, Asien und Afrika, warin eine gewisse Anzahl von Ejaleths oder Bezirken unter der Verwaltungvon Paschas getheilt, unter deren Gerichtsbarkeit alle Lehns-Grundbe-sitzer standen. Die gesammte Menge der Lehns-Grundbesitzer und dervon ihnen gestellten Soldaten eines Ejaleths, nebst den eigenen Truppenoder dem militärischen Hofe des das Ejaleth regierenden Paschas, unterdem Pascha als Oberbefehlshaber und den Sandshak-Begs, Binbaschasund Jusbaschas als Offiziere, bildete das Landes-Aufgebot dieses Eja-leths. Im 14. Jahrhundert belief sich die Zahl der Sandshaks der Lehns-Reiterei auf 290, der Kylydshe oder Lehnsgüter überhaupt auf 36000,die Zahl der gesammten Cavallerie, welche von den Lehnsgütern aufge-bracht werden konnte, auf 93000 und darüber (nach Hammer's Be-rechnung). Aber in dem Maasse wie sich die Grenzen des Reicheserweiterten und das Lehnssystem sich entwickelte, wuchs allmählichauch die Anzahl der Sandshaks, Lehnsgüter und Lehnscavallerie, undwar in der Folge sehr bedeutend.
Die unorganisirten Freischaaren zu Fuss und zu Pferde, im Kriegezum Etat des Heeres gehörig, hatten kein Land, erhielten keinen Sold,und dienten aus eigener Neigung, auf Raub und Plünderung. Hierzugehörten die früheren Jaji oder Pijaden, die Asaben, Lewendi, undOsman' s berittene Akindshi.
Das war im Allgemeinen die Kriegs-Organisation der Türkei wäh-rend ihrer heroischen Zeit, ihrer Macht und Ruhmes unter ihren 10 erstenkriegerischen und weisen Regenten, den Nachfolgern Osman's. Be-ständig in dem Sinne der Osmanischen Politik handelnd, unentwegtdem von ihm gesteckten Ziele zustrebend, kräftig und klug die Regie-rung führend, immer persönlich an der Spitze ihrer Heere, und unermüd-lich besorgt um die Vervollkommnung des Heerwesens der Türkei,führten sie das Reich zur höchsten Stufe des Ruhmes und der Macht undseine Kriegs-Verfassung auf eine Höhe, wie sie kaum einst die alten oderdie gleichzeitigen asiatischen Völker erreicht hatten, und die in vielenBeziehungen die der contemporären christlichen europäischen Staaten
Galitzin, Allgem. Kriegsgeschichte II. 2. *"