338 HI. Von Einführung der Feuerwaffen bis zum dreissigjährigen Kriege etc.
3fachen u. s. w. Soldbetrag, bis zum 7fachen, erhalten. Der Unterhaltan Lebensmitteln war so reichlich bemessen, dass die Bezeichnungen fürdie Grade der Vorgesetzten der Janitscharen sogar den verschiedenenKiichenämtern u. s. w. entlehnt wurden (so z.B.: Tschorbadshi —Koch, Ashdshibaschi —Oberkoch, Ssakabaschi — Oberwasser-träger u. s. w.), und der Kessel, um welchen die Janitscharen sich zurMahlzeit und zum Rath versammelten, galt für das Heiligthum desHeeres, obgleich die Janitscharen auch Fahnen hatten (mit silbernemHalbmonde und dem zweischneidigen Schwerte Omar's im hellrothenFelde). An Anreizung zu treuem Dienste der Janitscharen war keinMangel, für die durch Treue und Tapferkeit sich Auszeichnenden standder Weg zu den höchsten Staatsämtern und Würden auf.
Nach Errichtung der Janitscharen wurden die früheren Jaji oderPijaden zur Wegeverbesserung (als Pioniere) verwendet, bis die ihnenzugetheilten Ländereien aufs Neue zum allgemeinen Besten vertheiltwurden und die Pijaden andere Verwendung fanden.
Ausser Janitscharen und Pijaden gab es noch A sahen (Asab-lar,Ledige) eine Art irregulären Fussvolks. Sie hatten weder Land, nochempfingen sie Sold, und dienten nur um des Rauhens und Plündernswillen.
Den bedeutendsten Theil der Reiterei und der gesammten bewaff-neten Macht der Türkei überhaupt bildete das Landesaufgebot zu Pferde,welches die Grund- oder Gutsbesitzer aufstellten, denen die Regierungihr Land unter Befreiung von Abgaben, aber gegen die Verpflichtungüberlassen hatte, dafür bei Kriegszeiten Kriegsdienste zu thun. Diesemit dem Lehnsdienste verknüpfte Vergebung von Lehnsgütern gehörtezu den ältesten Gebräuchen des Orients '). Von den Persern war sie aufdie Türken übergegangen und gab hier die Haupt-Grundlage ab für diemilitärische Verfassung, Eintheilung und Verwaltung der Türkei, welcheauf diese Weise den Charakter einer Lehns- oder Feudal-Monarchie er-hielt. Die Lehen (Kylydshi oder Säbel) waren in Siamety und Ti-mary eingetheilt, von denen die Ersteren mehr, die Letzteren wenigereintrugen als 20000 Asper (Piaster) jährlicher Einkünfte. Die Saimy(Saim-Ier) oder Besitzer von Siameten waren verpflichtet für jede 5000Asper jährlichen Einkommens, — die Timarijoty (Timar-Sagi-Blari) oderBesitzer von Timauen für je 3000 Asper jährlichen Einkommens vonihrem Besitze je einen Bewaffneten zu Pferde für den Kriegsfall zustellen. Keiner der Saimy oder Timarioten durfte bei Kriegszeit zu Hausebleiben, sondern sie mussten beim Heere erscheinen, selbst wenn sie
*) Daher war auch die seit Johann III. im russischen Eciche übliche Ver-leihung von Lehnsgütern unter gleicher Verpflichtung zum Ileerdienst eine rein-asiatische Einrichtung.