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Abth. 2, Das Mittelalter Bd. 2 (1885) Von der Einführung der Feuerwaffen bis zum 30jährigen Kriege : (1350 - 1618)
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330 HI. Von Einführung der Feuerwaffen bis zum dreissigjährigen Kriege etc.

Don eine Freisehaar, das kriegerische Kasakenthum. Allmählicli nachallen Seiten sich ausbreitend, unaufhörlich an Zahl zunehmend, befestigteStädte erbauend, und zu Lande wie namentlich zu Schiffe auf demschwarzen und Asowschen Meere unaufhörliche Kriegszüge ausführend,waren die Kasaken zu Anfang des 16. Jahrunderts bereits nützlicheNachbarn von Ost-Russland, Lithauen und Polen geworden, ihre Schutz-wehr gegen Tataren und Türken, und ein Schrecken für diese beidenVölker. hatten aber noch keine ständige Kriegsorganisation.

§. 178.Dnjepr- und kleinrussisehe Kasaken.

Als im Jahre 1386 das lithauische und russische Grossfürstenthum,und in dessen Bestände der südliche Theil desselben zu beiden Seiten desDnjepr unter dem Namen Kussland (später Klein-Russland) mitPolen vereinigt wurde, waren bei diesen 3 Völkerschaften 3 gleicheHetmanns eingesetzt worden: der Krons-Hetmann von Polen,der von Lithauen, und der von Russland. Zu ihrem Unterhaltewurden ihnen Lehnsgüter gegeben, die man rangowy nannte (ihremRange, Würde. Grade entsprechend), und dem russischen war alsAufenthaltsort die Stadt Tscherkassy am Dnjepr bestimmt (daher auchdie Kasaken früher Tscherkassen genannt wurden). Die russischenHetmanns und alle Regierungsgrade waren ausgewählt aus dem eigenenrussischen Ritterstande oder Adel, und dann vom polnischen Königund Senat bestätigt. In den Senat wählte der Reichstag Männer aus allen3 Volksklassen: Schljachetstwo (dem Adel), Geistlichkeit, undPospolitstwo (Kaufleute und Händler in den Städten und Bauern inden Dörfern). Zu Ersterem gehörten die Abkömmlinge der russischenFürsten und Bojaren , aber auch einfache Kasaken mit ihren Urjadniki(Unteroffizieren). Bojarstwo (Bojarenstand) und Kasatschestwo (Kasaken-stand) waren erblich. Der gesammte Adel oder Ritterstand besass eignesLand. Die Geistlichkeit genoss dieselben Rechte wie der Adel. Von denBauern waren die einen freie, Woiskowye (Heerbauern), die andernunter der Macht von Bojaren und Urjadniki, alle aber Magistraten unddem Rathe unterworfen, in welchem die von ihnen gewählten Woity(Vögte) und Lawnikj (Schöffen) sassen. Recht gesprochen wurde nachmagdeburgischem Rechte. Im 15. Jahrhundert bis 1472 waren die rus-sischen oder kleinrussischen lietmans nur die Oberbefehlshaber desHeeres, nicht aber Regenten des Landes, wozu besondere königlicheStatthalter aus dem Hause St. Wladimir's ernannt wurden. Der Letztevon diesen war Fürst Simeon Oleljkowitsch, nach dessen Tode,1 171, König Kasimir IV an seine Stelle keinen Fürsten mehr, sondern