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Abth. 2, Das Mittelalter Bd. 2 (1885) Von der Einführung der Feuerwaffen bis zum 30jährigen Kriege : (1350 - 1618)
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316 HI. Von Einführung der Feuerwaffen bis zum dreissigjäkrigen Kriege etc.

wir grade das nicht an, was das Wesentlichste in den weisen militä-rischen Einrichtungen Dschingis-Khan's gewesen war, und wasin dessen Jassa genannter Gesetzsammlung enthalten war (siehe All-gemeine Kriegsgeschichte des Mittelalters, Theil II, 8. Kapitel §. 69).

Ebenso waren die inneren und äusseren Verhältnisse und Ereignissevon nicht unwesentlichem Einflüsse. Im Innern die Kämpfe der mos-kauischen gegen die Theilfürsten, gegen Nowgorod und Pskow, diestrengen Maassregeln Johann's III. und besonders Johann's IV. inder 2. Hälfte seiner Regierung, die verderbliche Entwicklung der an sichso nützlichen Einrichtung der Strelitzen, mehr noch die schädliche, wennauch nur kurze Einführung der Leibwachen, der bald nützliche, baldnachtheilige Antheil des Kasakenthums an den inneren und äusserenrussischen Kriegen, und besonders die Bürgerkriege in der unruhigenZeit des Interregnums und der falschen Regenten, und nach aussender fortwährende Kampf mit Tataren, Lithauen, Polen, dem livonischenOrden und den Schweden, dies Alles wirkte ungünstig ein auf die Or-ganisation und Ausbildung des russischen Heeres.

Unzweifelhaft sind die Verdienste der moskauischen Herrscher, vonJohann I. an bis zu Johann IV. inclusive in Hinsicht auf Alles, wasderen Politik betraf. Beseitigung der Theilfürstenthümer, Vereinigungund Kräftigung von Ostrussland, Befreiung desselben von den Tataren,Einverleibung der alten Provinzen im Norden und Westen, und Erhebungdes Reiches zu einem selbstständigen mächtigen Staate, das warendie Ziele dieser weisen Politik, militärisch und politisch von Erfolg ge-krönt. Ehre und Ruhm gebührt dafür hauptsächlich Johann III., wel-cher das Werk seiner Vorgänger vollendete, Ostrussland einig, frei,mächtig und gross machte, und durch Gesetze dessen innere staatlichewie militärische Verfassung regelte. Er führte die Eintheilung desHeeres in Regimenter (grosse Corps) und die Rasrjady (Listen der Regi-menter nach Orten) ein, regelte die gegenseitige Stellung der Wojewoden,suchte strenge Disziplin im Heere zu handhaben, vermehrte die Artillerie,und legte den ersten Grund zur Unterhaltung von stehenden fremdlän-dischen Miethstruppen auf Sold. Da er aber zur Befreiung Russlaudsvon den Tataren und zu den Kriegen gegen diese, Nowgorod, Pskow,Lithauen, Polen und die übrigen äusseren Feinde eine grosse Zahlbewaffneter Kräfte gebrauchte, so vergab er an die zahlreiche Klasseder Bojaren-Kinder Lehnsgüter (Pomjästja) mit der VerpflichtungKriegslehnsdienst zu thun, d. h. das, was zur selben Zeit in West-Europa unter der gleichen Form des Lehnsdienstes sich schon sehrunzulänglich erwiesen hatte und durch die Aufstellung stehenderSoldheere überall ersetzt zu werden begann. Der russische Kriegs-lehnsdienst, in der gegebenen Richtung sich mehr und mehr entwickelnd,