Das russische Reich (1462—1613). 315
Bedeutung in Bezug- sowohl auf die vorhergegangene wie auf die folgendeZeit bis zu der durch Peter I. vorgenommenen Umgestaltung. Jo-hann III- gab ihr die entschiedene Pachtung, in welcher sich dann dasgesammte Heerwesen bis zu Peter I. weiter bildete. Um sie ganz zuverstehen und zu würdigen, muss man alle Ursachen und Umstände insAuge fassen, welche von Einfluss darauf waren. Dahin gehört vor Allemzunächst die 200 jährige Herrschaft der Mongolo-Tataren über das östlicheKussland, dann die inneren und äusseren Verhältnisse und Ereignisse indemselben, die Politik und Kegierungsmaassregeln der moskauischenRegenten von Johann I. Kaiita bis zu Johann IV. einschliesslich,und besonders Johann's III., der byzantinische Einfluss unter Letzterem,sowie der von West-Europa unter ihm und seinen Nachfolgern, und unterden militärischen Einrichtungen desselben besonders der Kriegslehns-dienst.
Die Herrschaft der Mongolo-Tataren über Ostrussland, obschon sieim Ganzen nur 2 Jahrhunderte lang, und mit besondrer Kraft sogar nurwährend der ersten 100 Jahre währte, hinterliess doch tiefe Spuren auflange Zeit, sowohl im Kriegs-, wie im Staats- und Gemeinwesen des-selben. Bis dahin hatte Ostrussland in Nichts hinter West-Europa nach-gestanden, — diese 2 Jahrhunderte brachten es weit von demselben wegund mit Asien zusammen. Und wenn das auch einerseits naturgemässzur Alleinherrschaft der moskauischen Regenten. Vereinigung von Ost-russland durch sie und Befreiung desselben von den Tataren führte, sohatte es doch andrerseits viele Nachtheile im Gefolge. Die schwerenAuflagen behufs Zahlung des Tributs an die Tataren, welche nebst denVerheerungen durch diese Handel und Gewerbe vernichteten, stürztendas Volk in Armuth. An Gemüth und Sitten verwildert, in Unwissenheitund Rohheit versunken, gewöhnte es sich an Stehlen, Rauben, Zerstören,Betrügen u. s. w. Die bei den Tataren gebräuchliche, auch in bürger-lichen Angelegenheiten meist verhängte Strafe der körperlichenZüchtigung (Folter, Stockprügel, Knutenhiebe u. s. w.) und der Hin-richtung (selbst für die geringsten Vergehen) erniedrigte den Geist desVolkes noch mehr. Natürlich wirkte dies Alles auch auf das Heer zurück,das ja aus Volksaufgeboten aller Klassen auf Zeit bestand. Und wenndemselben auch auf der einen Seite die allmähliche Vereinigung jeneKraft gab, welche in der Einheitlichkeit liegt, und eine bessereOrganisation und Ausbildung verlieh als früher, so brachte sie auf derandern Seite auch Uebelstände hervor, wie die verhängnissvolle Mj äst-nitschestowo zwischen den Bojaren und Woj ewoden, und den K r i e g s-lehnsdienst, der mit weit mehr Mängeln und Nachtheilen verknüpft war,als er Gutes enthielt. Und während wir von den Mongolo-Tataren sehrVieles im Kriegswesen und der Heeresverfassung entlehnten, nahmen