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Abth. 2, Das Mittelalter Bd. 2 (1885) Von der Einführung der Feuerwaffen bis zum 30jährigen Kriege : (1350 - 1618)
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310 HI- Von Einführung der Feuerwaffen bis zum dreissigjährigen Kriege etc.

keit bei der Vertheidigung aus. Nach dem übereinstimmenden Zeugnis«der russischen Chronisten und der fremdländischen Schriftsteller massigin der Lebensweise, von einfacher, nicht selten dürftiger Kost sich näh-rend, unter Hütten oder freiem Himmel zubringend, ertrugen sie mit Ge-duld Kälte und Hitze, Hunger und Durst, und jede Art von Entbehrungen,alle Mühsale des Kriegslebens, alle Wechselfälle des Kriegsdienstes. ImUnglück und nach Niederlagen zeigten sie besonders viel Muth und Aus-dauer. In Festungen und hinter Verschauzungen kämpften sie mitausserordentlicher Standhaftigkeit, lieber im Kampfe oder vor Hungersterbend, als dass sie um Gnade gebeten hätten oder ermatteten. Imfreien Felde fochten sie wehiger gut, obgleich ihr erster Angriff immermit grosser Heftigkeit erfolgte.

Mit der allmählichen Befestigung des Einheitsstaates und der öffent-lichen Ordnung in Russland erstarkte auch im Heere die Disziplin undmilitärische Ordnung, besonders in Folge der von Johann III., Was-silji III. und Johann IV. ergriffenen Maassregeln. Trotzdem aberäussern sich fremdländische Schriftsteller, welche in Russland gewesenwaren, mehr oder weniger ungünstig über die russischen Heere. UnterAnderen sagt Margeret, ein Zeitgenosse Godunow's und des erstenUsurpators, dass die russischen dienenden Mannen (sslushiljeljudi, Dworjane und Bojaren-Kinder) ungefüge gewaltige Haufen bil-deten, welche weder Ordnung noch Disziplin kannten und daher weitmehr schadeten als nützten. In den 9 Jahren der Unruhen gingen alleSpuren von Disziplin und Ordnung verloren, lösten sich alle Bande derSubordination und des Gehorsams, und Hessen die Truppen sich Meu-tereien, Zügellosigkeiten, Gesetzwidrigkeiten, Raub und Plünderung undalle erdenkbaren Unordnungen zu Schulden kommen. In dieser traurigenZeit hielten die Ehre und den Ruhm der russischen Waffen nur diejenigenbraven Volksaufgebote unbefleckt aufrecht, welche, das Vaterland be-schützend und für dessen Freiheit und Selbstständigkeit zu Felde ziehend,es vor neuer Fremdherrschaft retteten und Autorität und gesetzliche Ord-nung in demselben wieder herstellten.

Johann III. und besonders Johann IV., welche Ordnung, Diszi-plin und Subordination im Heere einführten, wachten sorgfältig überderen Beachtung, straften die Uebertreter wie auch die höchsten Würden-träger, welche sich Nachlässigkeiten und Vergehen zu Schulden kommenHessen, mit Verbannung, Ungnade, Entfernung vom Hofe, Wegnahmeder Lehnsgüter, die gemeinen Soldaten aber mit körperlicher Züch-tigung oder dem Tode. Beide, besonders auch der Letztere, waren be-strebt, mit allen Mitteln die unverständige, ungerechte und verderblicheSitte der Mjästnitschestwo abzustellen; Johann IV. verbot den Woje-woden wiederholt das Rechnen nach Stellen, indem er ihnen befahl ohne