304 III. Von Einführung der Feuerwaffen bis zum dreissigjälirigen Kriege etc.
umfassen und durch das numerische Uebergewicht zu erdrücken. Gleichwie bei den Tataren und andern asiatischen Völkern war das Ungestümdie Heftigkeit und Macht des ersten Stosses ausserordentlich, aber nichtnachhaltig. Hatte er Erfolg, d. h. vermochte die Reiterei den Feind mitdem ersten Choc zu durchbrechen, so war der Sieg entschieden und dieReiterei hatte nur den geschlagenen Gegner zu verfolgen und die Nieder-lage zu vollenden. Hielt Jener aber dem ersten Stossc tapfer Stand, sogerieth die russische Reiterei in Unordnung und Verwirrung und warfsich auf das Fussvolk zurück oder hinter die künstlichen oder Torrain-Iiindernisse, welche weiter zurücklagen. Dann zog das Fussvolk allefeindlichen Stösse auf sich, geschützt hinter Terrain- oder Kunst-Hinder-nissen, besonders dem Guljai, immer mit ausserordentlicher Standhaftig-keit, Ausdauer und Tapferkeit fechtend. Während dessen sammeltendie Wojewoden die Reiterei und führten sie aufs Neue in den Kampf.So hing der Ausgang der Schlacht häufig von dem Erfolge des erstenReiterangriffs ab, mehr aber noch von dem sich daran knüpfenden Gefechtedes Fussvolks, bisweilen auch von Umgehungen, Hinterhalten, plötz-lichen Angriffen in Flanke oder Rücken, aber auch von der persönlichenTapferkeit, Erfahrung und Kunst der Wojewoden, der oberen und unterenHeerführer. War der Sieg errungen, so verfolgten die russischenTruppen den Feind, aber nur matt, denn weit mehr lag ihnen die Plün-derung seiner Fahrzeuge und Bagage, seiner Todten und Verwundeten,sowie die Zerstörung des feindlichen Lagers am Herzen.
Zum Schluss soll noch des Grenz-, Wacht- und Stanitzcn-Dienstesan den Ost- und Süd-Grenzen Erwähnung geschehen. Nach dem Statutoder Reglement des Fürsten Worotynski (s. oben) bestand derselbedarin, dass 1) die Wachen eine besondere Wachsamkeit nach der Krym-und Nogaien-Seite übten; dass 2) immer je 2 zusammen ritten unddiese Patrouillen nach allen Seiten streiften: 3) dass sie nicht mehrmalsan derselben Stelle, und nicht in Wäldern Feuer anmachen durften;
4) so rasch als möglich die Nachrichten vom Feinde befördert wurden;
5) die Stanitzen versahen ihren Dienst nach bestimmter Reihenfolge, unddurfte immer erst nach Eintreffen der folgenden die vorhergehende ab-rücken, — bei Todesstrafe; 6) sie mussten gute Pferde haben; 7) imGanzen waren es 8 Stanitzen, und die Zeit, wie lange jede im Dienstesein sollte, fest bestimmt, vom 15. April bis 15. November, bis Schneefalleintrat, und fiel kein Schnee, so wurden von Neuem je 2 Stanitzen auf 1Monat ausgeschickt; und 8) eine Stanitze durfte nicht 2mal vor den andernausgeschickt werden, sondern nach der 1. die 2., 3. u. s. w., nach der Listeund der Zeit. Mitunter erhielten die Stanitschniki Befehl, die Steppe anmehreren Stellen anzuzünden, um den Tataren die Möglichkeit heim-licher Vormärsche und das Futter für ihre Pferde zu entziehen. Im Jahre