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Abth. 2, Das Mittelalter Bd. 2 (1885) Von der Einführung der Feuerwaffen bis zum 30jährigen Kriege : (1350 - 1618)
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Das russische Reich (14021013). 297

Beamten berieth und ein allgemeines Reglement für den Dienst der Sta-nitzeu entwarf (siebe unten). Als Aufseber über den richtigen Dienst-betrieb der Wächter ernannte er 4 stojalye Golowi mit besondernKorps von Stanitschniks aus versebiedenen Städten. Die wirksamenAnordnungen Worotynski's und seiner Gelaufen, des Fürsten Tjuff-jakin und des Djaken Rshewski, waren sehr erspriesslicb zur Bewah-rung der russischen Grenzen vor den Tataren. Im Jahre 1577 ernannteJohann IV. einen neuen Commandern 1 für den Storoshen- und Stanitzen-Grenzdienst, seinen Verwandten, den Bojaren Nikita RomanowitschJurjew. Er entwickelte die Maassregeln Worotynski's weiter undsorgte noch besser für den Schutz der Südost-Grenzen Busslands. SeitEnde des 14. Jahrhunderts wurden ähnliche Anstalten auch für die Süd-west-Grenzen gegen die Einfälle der ünjepr- (später kleinrussischen)Kasaken getroffen und neue Stanitzen bei Liwny, dem Flusse BystrajaSossna, in Kromy und Bjelgorod errichtet. Unter Go dunow befandensich alle Wachen, Verhaue, wie der ganze Grenzwachdienst in guter Ver-fassung. In der unruhigen Zeit der Interregna und der falschen Usur-patoren war es unmöglich, diesen guten Zustand aufrecht zu erhalten,doch erwehrte sich die südrussische Ukraine mehrmals mit Erfolg derUsurpatoren.

Von der Zusammensetzung und Organisation der Verhauwachen ist imAllgemeinen zu bemerken, dass sie je nach Erfordern aus einer grösserenoder geringeren Anzahl von bewaffneten Bewohnern aus den Nachbardörfernder für die Verhaue bestimmten verbotenen Wälder bestanden. Gewöhnlichwurden sie entnommen: auf 20 Höfe je I Mann mit seinen eigenen Waifen.Nach Einführung der Feuerwaffen wurden jeder Verhauwache von Staatswegen 2 Pfund Pulver und 2 Pfund Blei geliefert. Die Verhauwache jedesBezirkes oder Kreises bildete eine besondere Abtheilung unter Führungdes sassjätschnaja golowa (Verhauhäuptlings) , welcher aus den in derNähe des Verhaues lebenden wohlhabenden Dworjanen und Bojaren-Kin-dern gewählt wurde. Johann IV. ertheilte, um die Verhauwachen zuverstärken, an Flüchtlinge, ja sogar an Mörder die Erlaubniss, sich inder Nähe der Verhaue anzusiedeln und in die Verhauwache einzutreten.Diese Verhauwachen waren von allen Abgaben befreit, und in der 2.Hälfte des 16. Jahrhunderts hatte sich ihre Zahl so vermehrt, dass siebis zu 35000 Mann bewaffneter und berittener Krieger stellen konnten.

Das Verfahren bei Aushebung der Truppen war im Allgemeinendas folgende: nachdem zuerst an die Hof beamten des Zaren, die mos-kauischen Dworjanen, Shilzen und übrigen in Moskau dienenden Leute,dann an die städtischen Dworjanen und Bojaren-Kinder in den Städtender Befehl des Zaren über den Krieg, die Gestellungszeit und Sammel-punkte für das Heer und die Vorräthe, wie über die Zahl der Ratniki,