Das russische Keich (1462—1613). 295
ihren Bezirken von nach bestimmten Maassen zugetheiltem Lande (von150—300 Tschetwert oder 75—150 Dessjatinen), die Einen als erblicheGutsbesitzer, die Andern als auf Lebenszeit Belehnte, mit einer gewissenAnzahl von Bauern-Höfen, genossen alle Einkünfte von ihrem Landeund zahlten an den Staatsschatz gewisse Abgaben. In Friedenszeit be-fanden sich die Besseren in Moskau beim Hofe des Zaren, erhielten dieTitel Stolnik oder Strjaptschik, dienten als zarische Leibwache,erfüllten die Obliegenheiten von Provinzial- und Stadt-Wojewoden undandere; die Uebrigen lebten auf ihren Erb- oder Lehnsgütern, bis siezum Kriegsdienste einberufen wurden. Ihre Söhne wurden nach er-reichtem 17. und sogar 15. Lebensjahre zum Dienste eingeschrieben indieselben Abtheilungen wie ihre Väter, und wenn die Erbgüter derLetzteren nicht ausreichten, so glichen die städtischen Okladtschiki(Steuerbeamten) sie durch Lehnsgüter, bisweilen auch durch Geldbeträgeaus. Die städtischen Wojewoden reichten dem Basrjad genaue Ver-zeichnisse ein, wie viel aus jeder Stadt Dworjanen und Bojaren-Kindereingeschrieben wurden, und wie viel Lehnsbesitz für sie bestimmt sei.Nach diesen Listen bestimmte der Rasrjad (die Kanzlei) durch Erlasse, jenach Bedarf, wie viele und welche sslushilieLjudi (dienstbare Leute), undaus welchen Städten sich zu bestimmter Frist am Sammelplatze zu gesteilenhätten. Auf diese Erlasse hin war jeder ausgeglichene Lehnsbesitzerverpflichtet, an dem Sammelplatze seiner Dessjatnja (der ganze Heer-haufen einer Stadt, siehe unten) zu Pferde zu erscheinen und mit sicheine vorgeschriebene Anzahl von bewaffneten Katniki zu Fuss und zuPferde nebst dem für die Dauer des Feldzugs erforderlichen Proviant zubringen. An dem Sammelorte wurden die Anwesenden nach den Listenverlesen, die nicht Erschienenen mit Gewalt geholt, mit körperlicherZüchtigung und Gefängniss bestraft, die durch Eifer oder Thaten sichAuszeichnenden durch Zutheilung von Lehen und Geldbeträgen, oderanderweitig belohnt. Aber nur auf die Zeit des Krieges oder Feldzugesunter Waffen, vermochten die Dworjanen und Bojaren-Kinder bei plötz-lichen Einfällen des Feindes nicht immer rechtzeitig sich zu sammeln,und sie konnten zu Fuss nicht mit Erfolg gegen das schwedische undpolnische Fussvolk kämpfen, — was denn auch den Anlass gab zur Er-richtung eines stehenden Fussvolks, — der Strelitzen.
Die Dworjane theilten sich seit Johann IV. in moskauische undstädtische. Die Ersteren standen höher als die Letzteren, hattenmancherlei Vorrechte vor ihnen, erhielten grösseren Sold u. s. w. DerDienst Beider war aber der nämliche, sowohl bürgerlicher wie militai-rischer Natur, und die Einen wie die Andern hatten dasselbe Recht, indie Zahl der auserlesenen Dworjanen überzutreten, welchen die höch-sten Gehaltssätze gezahlt wurden. Einige von den städtischen Dworjanen
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