Einundzwanzigstes Kapitel.
Das russische Reich (1462—1613).
168. Kriegs-Verfassung und Kriegs-Einrichtungen. — §. 109. Feuerwaffen undderen Gebrauch. — §. 170. Reiterei und Fussvolh. — §. 171. Aufstellung,Evolutionen und Kampfart der Heere. — §-172. Innere Organisation undGeist der Truppen. — §. 173. Befestigung, Belagerung und Verteidigung vonLägern und Städten. — §. 174. Allgemeine Schlussfolgerungen.
§. 168.Kriegs-Verfassung und Kriegs-Einrichtungen.
Zu derselben Zeit, wo in West-Europa mit dem allmählichen Verfalldes Feudal-Wesens und Kitterthums und der Erstarkung der monar-chischen Gewalt alle Theile der staatlichen Kriegs-Organisation und alleZweige der Kriegskunst sich zu immer grösserer Vollkommenheit zuentwickeln begannen, nahm auch in Ost-Russland neben der fortschrei-tenden Aufhebung der Theilfürstenthümer und der Befestigung der Ein-heits-Monarchie, und mit Herstellung der politischen Selbstständigkeit,Erstarkung und Vergrösserung des Reiches, die Kriegs-Verfassungdesselben eine mehr einheitliche, regelmässige und feste Form an, wel-che der Consolidirung, Macht und Würde des Staates entsprach. Aberdie Bürgerkriege der Theil-Periode, und besonders die fast 200jährigeHerrschaft der Mongolo-Tataren hatten Ost-Russland von West-Europaentfernt, seine Fortschritte in Civilisation und Bildung um 2 Jahrhunderteverzögert, und es dem Einflüsse des asiatischen Ostens unterworfen, undso es verursacht, dass Ost-Russlands Kriegs-Organisation sich auf ganzandere Grundlagen, in besondern eigenthümlichen Formen entwickelte,und dass sein Kriegs-Wesen einen mehr asiatischen Charakter annahm,hinter dem West-Europa's zurückblieb und eine geringere Vollkommen-heit erlangte.
Mit der Thronbesteigung Johann's III. (1462) beginnt eine neue