Neunzehntes Kapitel.
Gleichzeitige Nachfoar-Keiche und Völker.
§. 160. Schweden. — §. 161. Der Inländische Orden. — §. 162. Polen. — §. 163.Mongolo- Tataren.
§. 160.Schweden.
Obgleich Schweden, der livoniscke Orden und Polen ihrer staat-lichen, allgemeinen und Kriegs Verfassung nach zu dem System der west-europäischen Staaten gehörten, so muss doch wegen ihrer Nachbarschaftmit Ost-Russland und der häufigen Kriege mit demselben deren Kriegs-organisation und Heerwesen in der vorliegenden Periode (1350—1462)jetzt näher betrachtet werden. •
In Schweden waren in der ältesten Zeit die Hauptgrundlagen derHeeresorganisation rein germanische. Im Laufe der Zeit traten Züge derallgemein-skandinavischen Kriegsverfassung hinzu, — in Schweden mehrcontinentalen, in Norwegen mehr maritimen Charakters. Das ganzeVolk trug den Stempel eines Kriegsvolkes und nannte sich das Swea-här (schwedisches Heer) und Svithiod (Volksheer). Die allgemeineVolksversammlung (Ting) zu Upsala hiess Alsherjarting (allgemeineHeeresversammlung), und ein Theil derselben zog alljährlich unter demBefehl ihrer Anführer zum Kriege aus. Damit verbunden war die Ein-theilung zu Hundert (Hundari, Härad). Um einen tapfern und glücklichenHeerführer sammelten sich dessen Verwandte, Freunde, Gefährten undbildeten seine Schaar (Sweit, Suet, Suit). Solchergestalt bildeten dieAnführer eine Art von Adel, sie selbst nannten sich Härads Konungar(Hundertkönige). Aus ihrer Mitte erhoben sich dann einige besondersmächtige zu Oberkönigen, hatten eine gewisse oberste Gewalt, MessenHärkonungar (Heer- oder Landkönige) und Sjökonungar (Seekönige), und